Mit der richtigen
Taktik können selbst Immobilienbesitzer
mit laufenden Immobilienkrediten von der
anhaltenden Niedrigzinsphase beim
Baugeld profitieren. Was zu tun ist,
hängt von allem von der verbleibenden
Zinsbindung ab. Was sich unabhängig von
der verbleibenden Restlaufzeit immer
lohnt, ist der Zinsvergleich. So kosten
zum Beispiel Forward-Darlehen laut
Finanztest bei den teuersten Instituten
bis zu 1,40% mehr als beim günstigsten
Anbieter.
Zinsbindung endet in mehr als fünf Jahren:
Wessen Zinsbindung noch fünf Jahre und länger
läuft, der muss sich gedulden. Die
Diskussion um einen Kreditausstieg
deutlich vor Ende der Zinsbindung ist
meist sinnlos. Erstens: Das bloße
Interesse an billigeren Zinsen
rechtfertigt keinen Rechtsanspruch auf
einen vorzeitigen Kreditausstieg.
Zweitens: Selbst wenn das Kreditinstitut
einem Ausstieg zustimmt, lohnt dieser
meistens nicht. Ursache ist die
Vorfälligkeitsentschädigung, mit der
sich die Banken den entstandenen
Zinsschaden bezahlen lassen und die eine
mögliche Zinsersparnis auffrisst. Ws
viele allerdings nicht wissen:
Problemlos möglich ist der Ausstieg
nach mehr als zehn Jahren. Nach
deutschem Recht (§ 489 I Nr. 3 BGB)
kann zehn Jahre nach Vollauszahlung des
Darlehens mit einer Frist von sechs
Monaten ganz oder teilweise
zurückgezahlt werden.
Zinsbindung endet in zwölf Monaten bis 60 Monaten:
Wessen
Zinsbindung in zwölf bis 60 Monaten
endet, der kann handeln: Beispielsweise
mit einem Forwarddarlehen. Das Prinzip:
Der Kunde schließt ein Darlehen ab,
dessen Laufzeit in zwölf bis 60 Monaten
beginnt. Der bisherige Kredit läuft bis
bis zum regulären Ende der Zinsfrist,
dann greift das Forward-Darlehen, zu den
Zinsen von heute. Für das Recht sich
das heutige Zinsniveau für die Zukunft
zu sichern, wird ein Zinsaufschlag
erhoben. Je nach Anbieter, Dauer der
Vorlaufzeit sowie der Situation an den
Kapitalmärkten wird pro Monat
Vorlaufzeit ein Konditionsaufschlag von
rund 0,02% fällig. Diverse Kreditgeber
bieten zurzeit aber auch
Forward-Darlehen ohne Aufschläge zu den
derzeitigen Konditionen an.
Achtung:
Wer ein Forward-Darlehen abschließt,
muss die Umschuldung auch tatsächlich
vornehmen. Das gilt auch, wenn die
Zinsen zum tatsächlichen
Umschuldungstermin deutlich niedriger
sind. Interessierte müssen daher
abwägen, ob sie mit fallenden oder
steigenden Bauzinsen rechnen.
Empfehlenswert ist hier ebenso ein
Angebotsvergleich:
Konditionsunterschiede von bis zu 1,40%
können ein Forward-Darlehen um mehrere
Tausend Euro verteuern.
Zinsbindung endet in sechs bis zwölf Monaten:
Wenn
die Zinsbindung in maximal zwölf
Monaten endet, sollte der
Darlehensnehmer aktiv werden.
Hintergrund: Durch die
bereitstellungszinsfreie Zeit erhält
der Kunde bei einigen Anbietern die
heutigen Niedrigzinsen ohne einen
Konditionsaufschlag, auch wenn die
Anschlussfinanzierung erst später
fällig wird.
Zinsbindung endet in drei bis sechs Monaten:
Drei
bis sechs Monate vor Ende der
Zinsbindung sollte der Darlehensnehmer
unbedingt Vergleichsangebote einholen.
Dieser Vorlauf ist wichtig, da viele
Banken ihr Konditionsangebot häufig
erst kurz vor Ende der Zinsbindung
unterbreiten - um dem Kunden kaum Zeit
zum Zinsvergleich zu lassen. Gerade der
ist aber wichtig. Zinsvorteile von bis
zu einem Prozent können eine
Anschlussfinanzierung um mehrere Tausend
Euro verbilligen.
Tipp!
Nicht
auf das erste Konditionsangebot der Bank
vertrauen - genau darauf spekulieren die
Banken.
Quelle: Baufinanzierung @ BeMu