Was ist der Unterschied zwischen Nominalzins und Effektivzins?
Der Nominalzins * (jetzt Sollzins ) gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an. Aus
diesem Zinssatz und nicht aus dem Effektivzins errechnet sich auch die zu
zahlende Zinsrate. Bei einer Baufinanzierung mit Zinsbindung bleibt der
Zinssatz während der gesamten vereinbarten Zinsbindung garantiert gleich.
Der Effektivzins ist zum größten Teil eine rechnerische Größe, die die tatsächlichen Kosten
eines Darlehens anzeigen soll. Im Gegensatz zum Nominalzins berücksichtig
der Effektivzins gemäß Preisangabenverordnung bestimmte Faktoren und Kosten. Diese sind z.B. der
Nominalzins, Bearbeitungsgebühren, Verrechnungstermine der Zins- und Tilgungsleistungen
(monatlich, vierteljährlich oder jährlich), Tilgungssatz, Tilgungshöhe
und Tilgungsbeginn, sowie den Auszahlungskurs.
Diese Faktoren werden bei der Berechnung auf die vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteilt. Das
Ergebnis ist der Effektivzins. Sind die Konditionen eines Darlehens über die
gesamte Laufzeit festgeschrieben, spricht man vom "effektiven
Jahreszins". Wenn jedoch eine Änderung des Zinssatzes oder anderer
preisbestimmender Faktoren während der Laufzeit möglich ist, spricht man vom
"anfänglichen effektiven Jahreszins.
Theoretisch können Sie nun Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungszeit anhand des
Effektivzinssatzes miteinander vergleichen. Hierfür müssen jedoch
alle preisbestimmende Faktoren bis auf den Nominalzins identisch sein. Da Ihnen
diese Faktoren aber oft nicht genannt werden, ist der Vergleich
ausschließlich über den Effektivzins problematisch. Hinzukommt, dass
verschiedene Kosten nicht im Effektivzins berücksichtigt werden.
Dazu gehören, Schätzgebühren oder Wertermittlungskosten, Bereitstellungszinsen,
Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungsgebühren.
Unser Tipp !
Um einen effektiven Vergleich von Darlehensangeboten durchführen zu
können benötigen Sie
a) identische Angebote
b) eine Auflistung aller
Nebenkosten
c) einen Tilgungsplan bzw. eine Restschuldberechnung bei Zinsbindungsende.
Nur mit Hilfe dieser Faktoren lassen sich Angebote für Ihre
Baufinanzierung richtig vergleichen.
Beispiel:
Wenn Ihnen z.B. zwei identische Angebote vorliegen,
ein Angebot jedoch eine höhere Restschuld am Ende der Zinsbindung
ausweist als das andere, dann wissen Sie, dass bei dem Angebot mit der
höheren Restschuld Gebühren enthalten sind, die weder im Effektivzins
berücksichtig wurden, noch im Angebot explizit ausgewiesen wurden. Somit ist
dieses Angebot teurer als das mit der geringeren Restschuld.
Quelle: Baufinanzierung @ BeMu
* Seit dem 11.06.2010 gilt eine neue
Verbraucherkreditrichtlinie. Dadurch hat
sich einiges geändert. Z.B. heißt der
Nominalzins nun Sollzins. Zum besseren
Verständnis, haben wir die alte
vorläufig beibehalten und eine Fußnote
hinzugefügt. Alle weiteren
Änderungen, die Sie als Kunde
betreffen, können Sie hier nachlesen.
Neue Verbraucherkreditrichtlinie und
Änderung der Effektivzinsberechnung