Als
Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet
man die Gebühr, die Banken für die
vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens,
während der noch andauernden
Zinsbindung, erheben können.
Grundsätzlich
besteht bei einem durch
Grundschuld abgesicherten Darlehen und
einer damit verbunden Zinsbindung kein
Recht auf vorzeitige, ordentliche
Kündigung, von keiner Seite. Die Bank
garantiert dem Kunden innerhalb der
Zinsbindung den vereinbarten Zinssatz,
auch wenn die Zinsen zwischenzeitlich
gestiegen sind und im Gegenzug
verpflichtet sich der Kunde seine
Baufinanzierung
bis zum Ende der Zinsbindung zu
bedienen, auch wenn die Zinsen
zwischenzeitlich gesunken sind. Wenn der
Kunde das Immobiliendarlehen also
vorzeitig zurückführen möchte, ist er
auf die Kulanz der Bank angewiesen und
das macht die Angelegenheit so
kompliziert.
Ausnahme: Bei einem
Verkauf der Immobilie hat der Kunde in
der Regel ein Kündigungsrecht. Die Bank
wiederum hat auch in diesem Fall das
Recht, eine
Vorfälligkeitsentschädigung zu
verlangen.
Ausnahmen in denen keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt
Es gibt nur wenige
Ausnahmen in denen bei vorzeitiger
Rückführung des Darlehens keine
Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Eine ist, wenn die Zinsbindung des
Darlehens für länger als 10 Jahre
vereinbart wurde. Dann können Kunden
nach Ablauf von 10 Jahren mit einer
Frist von 6 Monaten ohne
Vorfälligkeitsentschädigung das
Darlehen kündigen, es sei denn, sie
haben nicht ausdrücklich auf dieses
Recht verzichtet.
Eine weitere
Ausnahme ist, wenn die Zinsen während
der Laufzeit des Darlehens stark
gestiegen sind und die Bank durch die
vorzeitige Rückzahlung des Darlehens
keinen Zinsschaden erleidet. Dies ist
jedoch wiederum eine Verhandlungssache
und keineswegs gesetzlich geregelt.
Einige Banken verzichten jedoch in
diesen Fällen auf eine
Vorfälligkeitsentschädigung, da Sie
mit dem zurückerhaltenen Geld am Markt
mittlerweile höhere Renditen erzielen können, als
durch das ausgereichte Darlehen.
Eine weitere
Möglichkeit der kostenlosen,
vorzeitigen Kündigung besteht evtl.
dann, wenn Sie im Zuge einer Fusion,
Kunde eines Kreditinstitutes werden, zu
dem Sie aus nachvollziehbaren Gründen
keine Kontoverbindung unterhalten
wollen. Sie müssen jedoch nachweisen,
dass Sie bereits vorher ein Konto bei
diesem hinzugekommenen Institut gehabt
haben und dort schlecht behandelt
wurden.
Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
Über die Höhe der
erlaubten Vorfälligkeitsentschädigung
wird viel gestritten, da sie gesetzlich
nicht eindeutig geregelt ist. Es gibt
zwar gewisse Gerichtsurteile, was
erlaubt ist und was nicht. Generell gilt
jedoch, wie Eingangs erwähnt, der
Grundsatz, dass kein Recht auf
ordentliche Kündigung besteht. D.h. die
Bank muss den Kunden nicht aus dem
Vertrag herauslassen. Wenn der Kunde
also mit der Höhe der
Vorfälligkeitsentschädigung nicht
einverstanden ist, gilt weiterhin der
alte Vertrag mit den vereinbarten
Zinssätzen. Ein Grundsatz bei der
Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung ist, dass
sie nicht gegen die guten Sitten
verstoßen darf. Mit unserem
Vorfälligkeitsentschädigungsrechner
können Sie die Höhe der Kosten
ermitteln, die Ihnen die Bank
voraussichtlich berechnen wird. Eine
Garantie für die Richtigkeit der
Ergebnisse können wir allerdings nicht
übernehmen, da es wie gesagt keine
eindeutige Berechnungsgrundlage gibt.
Die Höhe der Kosten für die Grundbuchänderung bei
einer
Umschuldung,
können Sie mit unserem
Notar-
und Grundbuchkostenrechner
ermitteln.
Quelle: Baufinanzierung @ BeMu