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Festdarlehen
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Das
Festdarlehen ist eine
ideale Möglichkeit für
Kapitalanleger, die
steuerlichen Vorteile der
Immobilienanlage optimal
auszuschöpfen.
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So
funktioniert das Festdarlehen:
Auch bei einem Festdarlehen setzt
sich die monatliche Zahlung aus
einem Zins- und Tilgungssatz
zusammen. Die Tilgungsleistung
fließt jedoch nicht in das
Darlehen zurück, sondern wird in
festverzinsliche Wertpapiere,
Aktienfonds, Aktien oder
Versicherungen (sog.
Tilgungssurrogate) investiert. Zur
Finanzierung der Immobilie dient
ein tilgungsfreies Darlehen, auf
das Sie nur Zinsen bezahlen und
dessen Restschuld während der
gesamten Laufzeit konstant bleibt.
Die Ausschüttung der Geldanlage
wird dann zur Rückzahlung des
Darlehens verwendet - und kann bei
langfristig positiver
Wertentwicklung der Anlage einen
entsprechenden Vermögensüberschuss
darstellen.
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Für wen
macht es Sinn?
Das Festdarlehen empfiehlt sich für
Kreditnehmer, die ihre Immobilie
vermieten wollen. Denn diese
Kapitalanleger können die Zinsen
aus der Finanzierung steuerlich
geltend machen.
Hinweis zur
steuerlichen Behandlung:
Einmalige Kapitalleistungen aus
Lebens- und Rentenversicherungen
sind bei Verträgen, die nach dem
31.12.2004 abgeschlossen wurden,
grundsätzlich steuerpflichtig.
Wird die Kapitalleistung vor dem
vollendeten 60. Lebensjahr
ausbezahlt, sind sämtliche Erträge
(= Ablaufleistung minus
eingezahlte Beiträge)
steuerpflichtig mit dem
individuellen Steuersatz. Erfolgt
die Zahlung nach dem vollendeten
60. Lebensjahr und hat der Vertrag
eine Laufzeit von mindestens 12
Jahre, so sind nur 50 % der Erträge
steuerpflichtig und mit dem
individuellen Steuersatz zu
versteuern.
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