Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
eignet sich für alle, die den
Energieverbrauch ihres Altbaus
entscheidend senken und damit einen
aktiven Beitrag zum Klimaschutz
leisten. Bei diesem Förderprogramm
stehen eine Kreditvariante und eine
Zuschussvariante zur Auswahl. Ob sich
der Einsatz eines dieser Programme
für Sie lohnt und wie sich dadurch
eventuell auch die Zinssätze des
Bankdarlehens verbessern lassen,
können Sie in unserem Zinsrechner
nachrechnen.
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wurde zum 31.03.2009 geschlossen.
Die Förderung als Kredit oder Zuschussvariante wird seit dem 01.04.2009 im Programm
Energieeffizient Sanieren weitergeführt.
Kreditvariante (Programmnummer
130)
Wer wird gefördert?
Jeder, der in selbst genutzte oder
vermietete Wohnimmobilien investiert,
in der Regel also Eigentümer.
Wie wird gefördert?
- Zinsverbilligung: Kunden erhalten
ein langfristiges Darlehen mit
tilgungsfreien Anlaufjahren zu einem
deutlich verbilligten Zinssatz. Der
Zinssatz wird für die ersten 10
Jahre festgeschrieben.
- Tilgungszuschuss: In der Kategorie
A. erhalten Kunden zusätzlich einen
Tilgungszuschuss. Wenn der Altbau
nach der energetischen Sanierung das
Neubau-Niveau nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) einhält,
dann müssen 5% des Darlehens nicht
zurückgezahlt werden. Sollten mehr
als 30% unter dem Neubau-Niveau nach
EnEV bleiben, erhöht sich der
Zuschuss auf 12,5%.
Was wird finanziert?
Gefördert werden umfangreiche
CO2-Einspar-Maßnahmen an Wohngebäuden.
Ziel ist eine deutliche Minderung des
CO2-Ausstoßes und somit erhebliche
Senkung der Energiekosten.
Finanzierungsanteil und Höchstbetrag
Die KfW finanziert Vorhaben bis zu
100%, das heißt, dass auch Nebenkosten
wie Sachverständigenhonorar oder Gerüstbau
mit finanziert werden können. Jede
Wohneinheit kann mit maximal 50.000
Euro gefördert werden.
Laufzeit & Tilgung
Die Laufzeit beträgt mindestens 4, höchstens
30 Jahre. Tilgungsfreie Anlaufjahre
sind in Abhängigkeit von der
Darlehenslaufzeit wählbar. Es können
folgende Varianten gewählt werden:
Mindestens 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
und bis zu
- 3 tilgungsfreie Anlaufjahre bei
mindestens 4 bis zu 20 Jahren,
- 5 tilgungsfreie Anlaufjahre bei
mehr als 20 bis zu 30 Jahren
Laufzeit.
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre
berechnet Ihnen die KfW die Zinsen
vierteljährlich und nur auf den
abgerufenen (tatsächlich genutzten)
Kreditbetrag.
Zuschussvariante (Programmnummer
430)
Wer wird gefördert?
Eigentümer (natürliche Personen) von
selbst genutzten oder vermieteten Ein-
und Zweifamilienhäusern Eigentümer
von selbst genutzten oder vermieteten
Eigentumswohnungen in
Wohneigentumsgemeinschaften.
Wie wird gefördert?
Kunden erhalten einen Zuschuss, der
sich anteilig an den CO2-sparenden
Investitionskosten bemisst. Die Höhe
des Zuschusses hängt dabei
entscheidend von der Einsparung ab.
Auch hier gilt die Faustformel:
"Je größer die CO2-Einsparung,
desto besser die Förderung."
Was wird finanziert?
Gefördert werden die Kosten Energie
sparender Maßnahmen einschließlich
notwendiger Nebenarbeiten an Wohngebäuden,
die bis zum 31.12.1983 (Kategorie A.)
bzw. bis zum 31.12.1994 (Kategorie B.)
fertig gestellt wurden.
Übersicht
der wichtigsten KfW-Programme