Das Förderprogramm dient seit dem 01.10.2009
der zinsgünstigen
langfristigen Finanzierung von Errichtung,
Herstellung oder Ersterwerb von
KfW-Effizienzhäusern. Der Zinssatz wird in
den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus
Bundesmitteln verbilligt.
Wer kann Anträge stellen?
Bauherren oder Erwerber von neuen Wohngebäuden
zur Selbstnutzung oder Vermietung, z. B.
Privatpersonen, Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise,
Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften
und Anstalten des öffentlichen Rechts, können
Anträge stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung
oder der Ersterwerb von Wohngebäuden
einschließlich Wohn-, Alten- und
Pflegeheimen. Als Herstellung gilt auch die
Erweiterung bestehender Gebäude durch
abgeschlossene Wohneinheiten sowie die
Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich
genutzter Gebäude bei anschließender
Nutzung als Wohngebäude. Nicht gefördert
werden Ferien- und Wochenendhäuser.
Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen
eines der nachfolgend erläuterten
energetischen Niveaus erreichen. Zum Nachweis
des energetischen Niveaus sind die
entsprechenden Werte von einem Sachverständigen
zu ermitteln. Das angestrebte
KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit
Antragstellung durch einen Sachverständigen
zu bestätigen.
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)
Programmnummer 153
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen
Jahres-Primärenergiebedarf von 70 % und einen
spezifischen Transmissionswärmeverlust von höchstens
85 % der gemäß EnEV2009 zulässigen Höchstwerte
(Anlage 1, Tabelle 1 EnEV2009) nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der
Transmissionswärmeverlust nicht höher sein,
als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009
zulässig.
Passivhaus: Gefördert werden in der
Programmvariante auch Gebäude deren
Jahres-Primärenergiebedarf und Jahres-Heizwärmebedarf
nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP)
oder einem gleichwertigen Verfahren auf der
Grundlage der DIN EN 832 durch einen
Sachverständigen nachgewiesen werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass
der Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr
als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche und
der Jahres-Heizwärmebedarf nicht mehr als 15
kWh pro m² Wohnfläche betragen. Beim
Passivhasu gibt zusätzlich einen
Tilgungszuschuß.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen
möglich?
Die Kombination der KfW-Darlehen mit anderen
Fördermitteln (z. B. Kredite oder
Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die
Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen
die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Wie sind die Konditionen?
- Finanziert werden bis zu 100 % der
Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück),
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
- Kreditlaufzeit bis maximal 30 Jahre mit
Tilgungsfreijahren abhängig von der
Kreditlaufzeit
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage
der KfW geltenden Programmzinssatz zugesagt.
Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer
Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere
Zinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz ist fest
für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit;
vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet
die KfW der durchleitenden Bank ein
Prolongationsangebot auf Basis der dann
aktuellen Marktzinsen.
Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach
Darlehenszusage. Sie ist
bereitstellungsprovisionsfrei. Danach kann
die Abruffrist um maximal 24 Monate verlängert
werden. Mit Beginn des 13. Monats nach
Darlehenszusage wird eine
Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat
fällig.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Es werden 100 % des Zusagebetrages
ausgezahlt. Kredite können in einer Summe
oder in Teilbeträgen abgerufen werden.
Zu beachten ist, dass die jeweils
abgerufenen Beträge innerhalb von 3 Monaten
vollständig dem festgelegten
Verwendungszweck zugeführt werden müssen.
Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist
vom Kreditnehmer ein Zinszuschlag zu zahlen.
Wie erfolgt die Tilgung?
Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich
die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge
zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien
Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten
zu tilgen. Eine vorzeitige Rückzahlung des
gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist
während der ersten Zinsbindungsfrist
jederzeit ohne Kosten für den
Endkreditnehmer möglich.
Ausführliche Informationen zu diesem
Programm erhalten Sie im Internetangebot der
KfW:
www.kfw.de
- Energieeffizient Bauen