Das Förderprogramm dient seit dem 01.04.2009
der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung
von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur
Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden
Wohngebäuden.
Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der
Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten
wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum
KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehenschuld
(Tilgungszuschuss) erlassen.
Die geplante energetische Sanierung zum
KfW-Effizienzhaus ist von einem Sachverständigen
zu bestätigen.
Für die Baubegleitung, den Austausch von
Nachtstromspeicherheizungen sowie die
Heizungsoptimierung kann eine Sonderförderung
in Form von Zuschüssen direkt bei der KfW
beantragt werden.
Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen an
selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden
sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden,
z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise,
Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften
und Anstalten des öffentlichen Rechts, können
Anträge stellen.
Hinweis Zuschussvariante:
Privatpersonen, die für die Finanzierung
keinen Kredit aus dem Programm
Energieeffizient Sanieren aufnehmen, steht
alternativ die Zuschussvariante (Programm
430) zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden
einschließlich Wohn-, Alten- und
Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der
Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet
wurde. Nicht gefördert werden Ferien- und
Wochenendhäuser.
Förderfähige Investitionskosten sind die
durch die energetischen Maßnahmen
unmittelbar bedingten Kosten einschließlich
der Planungs- und Baubegleitungsleistungen
sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten,
die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und
Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z.
B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der
Luftdichtheit).
Die abschließende Aufzählung der förderfähigen
Maßnahmen ist der "Liste förderfähiger
Kosten" zu entnehmen, die unter www.kfw.de
(Suchwort: "Liste förderfähiger
Kosten") eingestellt ist.
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung
ist grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen
durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks
sowie die Einhaltung der technischen
Mindestanforderungen für das Programm.
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu
beitragen, das energetische Niveau eines
KfW-Effizienzhauses zu erreichen.
Es werden vier unterschiedliche Standards
gefördert:
- KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009)
- KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)
- KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)
- KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009)
- KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009)
Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches und/oder der
obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung von erdberührten Wand-
und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden
zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
- Erneuerung der Fenster
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Austausch der Heizung einschließlich
Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe
mindestens der Klasse B.
Im Rahmen des Kredithöchstbetrages können
die oben genannten Einzelmaßnahmen frei
kombiniert werden (Maßnahmenkombination).
Wie sind die Konditionen?
- Finanzierungsanteil/Kreditbetrag: Bis zu
100 % der förderfähigen
Investitionskosten einschließlich
Nebenkosten (Architekt,
Energieeinsparberatung, etc.), maximal
75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei
Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen
- Kreditlaufzeit: bis max. 30 Jahre mit
Tilgungsfreijahren abhängig von der gewählten
Kreditlaufzeit
Ausführliche Infos finden Sie auf den
Seiten der KfW-Förderbank:
www.kfw.de
- Energieeffizient Sanieren