Das KfW-Programm "Wohnraum
Modernisieren" unterstützt alle
Träger von Investitionsmaßnahmen
durch zinsgünstige
Finanzierungsmittel, die
Modernisierungsmaßnahmen im
Wohnungsbestand durchführen wollen.
Darüber hinaus unterstützt werden
alle Träger von Investitionsmaßnahmen,
die Menschen unabhängig von Alter und
jeglicher Einschränkung eine
selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Für Standardmaßnahmen wird eine
Basisförderung angeboten (STANDARD).
Barrierereduzierende Maßnahmen im
Wohnungsbestand (ALTERSGERECHT UMBAUEN)
werden ab dem 01.01.2012 nicht mehr
durch Bundesmittel gefördert.
Der Zinssatz wird während der ersten
Zinsbindungsfrist (5 oder 10 Jahre) aus
KfW-Mitteln verbilligt.
Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen an
selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden:
z. B. Privatpersonen (Eigentümer,
Mieter mit Zustimmung des Vermieters
auch bei Maßnahmen nach § 554a BGB),
Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden,
Kreise, Gemeindeverbände sowie
sonstige Körperschaften und Anstalten
des öffentlichen Rechts, können Anträge
stellen.
Was wird gefördert?
Finanziert werden Maßnahmen an Wohngebäuden.
Nicht gefördert werden Ferien- und
Wochenendhäuser.
In der Variante ALTERSGERECHT
UMBAUEN werden Heime, insbesondere
Pflege- und Altenwohnheime die unter
den Anwendungsbereich des Heimgesetzes
(§ 1 HeimG) oder unter entsprechende
Vorschriften nach den Heimregelungen
der Länder fallen, nicht finanziert.
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung
für ALTERSGERECHTES UMBAUEN ist die
Durchführung der Maßnahmen durch
Fachunternehmen.
STANDARD-Maßnahmen (141) Dieses
Programm Endet zum 31.12.2011
- Modernisierung und Instandsetzung
von Wohngebäuden
- Verbesserung der Außenanlagen bei
Mehrfamilienhäusern (3 oder mehr
Wohneinheiten) z. B. Schaffung von
Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen,
Anlage von Spielplätzen
Bei der Durchführung von STANDARD-Maßnahmen
sind u. a. die geltenden baulichen
Vorschriften der
Energieeinsparverordnung (EnEV) zu
beachten.
Achtung: Das
Programm Wohnraum Modernisieren Nr. 141
endet zum 31.12.2011. Energieeffiziente
Maßnahmen werden dann nur noch im
Programm Energieeffizient
Sanieren gefördert.
Allgemeine Modernisierungen und
Instandhaltungen können ab dem
01.01.2012 nicht mehr über die KfW
finanziert werden.
ALTERSGERECHT UMBAUEN (155)
Die förderfähigen Maßnahmen zum
altersgerechten Umbauen orientieren
sich an der DIN E 18040, Teil 2
(Barrierefreies Bauen -
Planungsgrundlagen - Teil 2:
Wohnungen). Ziel ist es, insbesondere
älteren Menschen innerhalb der
angestammten Wohnung und des gewohnten
sozialen Umfeldes eine weitgehend
barrierefreie, zumindest jedoch
barrierereduzierte Nutzung zu ermöglichen.
- Barrierereduzierender oder -freier
Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden/Schaffung
von Bewegungsflächen
- Barrierereduzierende oder -freie
Anpassung des Wohnumfeldes sowie
Schaffung von Gruppenräumen
- Wohnflächenerweiterung/Wohnungsteilung
Wie sind die Konditionen?
- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 %
der förderfähigen Kosten
- Kreditbetrag STANDARD: max.
100.000 Euro pro Wohneinheit (75.000
Euro ab dem 01.07.2011)
- Kreditbetrag ALTERSGERECHT
UMBAUEN: max. 50.000 Euro pro
Wohneinheit
- Laufzeit: max. 30 Jahre
Ausführliche Informationen zum
Programm Wohnraum-Modernisieren –
STANDARD und Altersgerecht Umbauen
sowie Praxisbeispiele finden Sie
Internetangebot der KfW:
www.kfw.de
- Wohnraum Modernisieren
Übersicht
der wichtigsten KfW-Programme