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Landesfördermittel
Baden-Württemberg
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Baden-Württemberg
fördert den Neubau und Kauf von eigengenutztem Wohnraum für Familien mit
Kindern und Schwerbehinderte mit zinsverbilligten Förderdarlehen. Die Art und Höhe
des Förderdarlehens hängt davon ab, ob Kinder vorhanden sind und zu welcher
Gebietskategorie die Immobilie gehört. Für die Förderung des Vorhabens können
folgende Darlehen beantragt werden: Das Z 15-Darlehen, bei dem 15 Jahre lang
verbilligte Zinsen gezahlt werden oder das Optionsdarlehen, bei dem für jede
Geburt eines Kindes, jede Adoption eines minderjährigen Kindes oder jedes in
Dauerpflegschaft in den Haushalt aufgenommene Kind eine Ergänzungsförderung
gezahlt wird. Zusätzlich gibt es eine einmalige Förderung, wenn das Vorhaben
in einem Orts- oder einem Ortsteilzentrum liegt.
Ebenfalls gefördert werden Ausbau, Umbau und Erweiterung von gebrauchtem
Wohnraum für Familien mit Kindern und Schwerbehinderte. Die Rahmenbedingungen
sind vergleich zur Förderung von neuem Wohnraum.
Daneben gibt es weitere Fördermöglichkeiten z.B. für den Einsatz
erneuerbarer Energien, oder für Wohnraum in ländlichen Gebieten.
Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen der L-Bank: http://www.l-bank.de
Übersicht
der Landesfördermittel aller Bundesländer
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