Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Der Freistaat Bayern gewährt über die Bayern Labo im Bayerischen
Wohnungsbauprogramm unter anderem befristet zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse
für den Bau, den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum.
Gefördert werden Einfamilienhäuser,
Zweifamilienhäuser (einschließlich
darin befindlichen Mietwohnraums) und
Eigentumswohnungen.
Das Darlehen darf beim Bau und Ersterwerb höchstens 30% und
beim Zweiterwerb höchstens 35% der förderfähigen Kosten betragen und ist während
der 15-jährigen Belegungsbindung des geförderten Objektes mit jährlich 0,50%
zu verzinsen. Nach der 15-jährigen Belegungsbindung des geförderten Objektes
wird der Zinssatz grundsätzlich an den Kapitalmarktzins, höchstens jedoch auf
7 % jährlich, angepasst. Haushalte
mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro je Kind.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Die Bayern Labo fördert im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm den Neubau und
Erwerb von Eigenwohnraum durch befristet zinsverbilligte Darlehen.
Gefördert werden Einfamilienhäuser,
Zweifamilienhäuser (nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung)
und Eigentumswohnung. Diese Darlehen können auch zusammen mit Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms gewährt werden.
Das Darlehen darf höchstens 30 % der veranschlagten
Gesamtkosten sowie maximal 100.000 Euro betragen.
- Der aktuelle Zinssatz des Zinsverbilligungsprogramms
beträgt freibleibend jährlich 3,00 %
(3,16 % anfänglicher effektiver
Jahreszins).
- Bei der
Kombiförderung aus Wohnungsbauprogramm
und Zinsverbilligungsprogramm gilt ein
Zinssatz von jährlich 3,50 % (anfänglicher
effektiver Jahreszins 3,67 %).
Einkommensgrenzen berechnen
Die Eigenwohnraumförderung im Bayerischen
Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm
sind an Einkommensgrenzen gebunden, deren Höhe von der Zusammensetzung des zu fördernden
Haushalts abhängt. Diese
Einkommensgrenzen sind jedoch höher, als oftmals vermutet.
Da die Berechnung des Einkommens,
durch die verschiedenen Freibeträge,
Richtlinien und zu Grunde liegenden
Einkommensgrenzen, für einen Laien
sehr kompliziert ist, haben wir
zusammen mit der Bayern Labo ein
Rechenprogramm entwickelt, mit dem Sie
kinderleicht errechnen können, ob Sie
und Ihre Familie in den Genuss der
Eigenwohnraumförderung kommen können.
Der Rechner errechnet automatisch die
Einkommensgrenze für Ihre Familie,
sowie Ihr förderfähiges
Gesamteinkommen, nach Abzug aller
Freibeträge und ob Sie anschließend
einen Antrag bei Ihrer zuständigen
Behörde stellen können. Es handelt
sich hierbei um eine Excel-Rechner, den
Sie downloaden und auf Ihrem eigenen
Rechner speichern können.
Einkommensrechner speichern
Hinweis:
Bitte speichern Sie den Excel-Rechner auf Ihre Festplatte und öffnen Sie ihn direkt aus Excel.
Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen „Ziel speichern unter“
bzw. „Verknüpfung speichern unter“.
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Sie benötigen mindestens Excel 97.
Mit freundlicher Unterstützung und Genehmigung der
Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo).
Daneben gibt es weitere Förderprogramme u.a. zur Schaffung und Modernisierung von Mietwohnraum.
Ausführliche Informationen zu den
bayerischen Förderprogrammen finden
Sie unter:
www.labo-bayern.de
oder unter
www.wohnen.bayern.de
Übersicht
der Landesfördermittel aller Bundesländer