|
|
|
Landesfördermittel
Nordrhein-Westfalen
|
Nordrhein-Westfalen
fördert mit zinslosen und/oder zinsgünstigen Darlehen den Neubau oder den
Ersterwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Gefördert werden alle
Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten
und mindestens ein Kind haben oder zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger
gehört. Gefördert werden der Neubau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
zur Selbstnutzung, der Ersterwerb schlüsselfertiger Eigenheime oder
Eigentumswohnungen vom Bauträger zur Selbstnutzung. Die Höhe der Förderdarlehen
ist abhängig vom Wohnort und der Anzahl der Kinder im Haushalt. Zu
vergleichbaren Konditionen wird ebenfalls der Erwerb gebrauchter Eigenheime oder
Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung gefördert.
Daneben gibt es diverse Förderprogramme u.a. für die denkmalgerechte
Erneuerung von Immobilien, zur Verbesserung der Energieeffizienz und für den
Ausbau bzw. die Erweiterung von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten.
Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen der NRW.Bank: http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/index.html
Übersicht
der Landesfördermittel aller Bundesländer
|
|
| |
|
|
|
|