Die
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz unterstützt den Neubau, den Ausbau, den
Umbau, die Umwandlung, die Erweiterung und den Erwerb von Wohnungen zur
Selbstnutzung durch den Eigentümer.
Die Förderung erfolgt durch eine Verbilligung des von der Hausbank
bereitgestellten Darlehens. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem
Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Gefördert
werden Haushalte (Familien, Lebenspartnerschaften, auf Dauer angelegte
Lebensgemeinschaften und Alleinstehende), wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen
einhalten.
Gefördert wird die Errichtung oder der Erwerb von Eigenwohnraum zur
Selbstnutzung, der bestimmte Wohnflächen nicht überschreiten darf. Des
Weiteren unterstützt das Land den Ausbau, den Umbau, die Umwandlung und die
Erweiterung von Wohnungen.
Ebenfalls durch ein vom Land zinsverbilligtes Hausbankendarlehen oder durch Förderzuschüsse
fördert Rheinland-Pfalz die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum
und von Mietwohnungen. Es gelten ähnliche Bedingungen wir für den Neubau von
Wohneigentum.
Daneben fördert das Land Eigentumserwerb durch Übernahme von Bürgschaften.
Weiterhin bestehen Förderprogramme z.B. für Mehrfamilienhäuser in
Innenstadtlagen oder die Schaffung von sozialem Wohnraum.
Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen der Landestreuhandbank
Rheinland-Pfalz: http://www.lth-rlp.de
Übersicht
der Landesfördermittel aller Bundesländer