Schleswig-Holstein
fördert mit zinsverbilligten Darlehen selbstgenutzten Wohnraum. Gefördert
werden der Neubau und Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer
Eigentumswohnung, der unter wesentlichem Bauaufwand durchzuführende Ausbau oder
die Erweiterung eines Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für einen
behinderten Haushaltsangehörigen nicht angemessen ist und die Änderung oder
Erweiterung von Gebäuden, in denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum
geschaffen werden soll. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Standort der
Immobilie und kann bis zu 70.000 Euro betragen. Die Förderung steht Haushalten,
auch Alleinerziehenden, mit mindestens 1 Kind sowie schwerbehinderte Personen
offen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Mit dem IM-Immoflex stellt die Investitionsbank Schleswig-Holstein zusätzlich
bei Bedarf ein Ergänzungsdarlehen für die Finanzierung zur Verfügung. Dieses
Ergänzungsdarlehen ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden und bietet vergünstige
Zinsen für Zinsbindungen von 5, 10 oder 15 Jahren.
Ebenfalls als Ergänzungsdarlehen ist das IB.ImmoKonstant24 angelegt. Hierbei
sind Zins und Raten während der kompletten Darlehenslaufzeit von 24 konstant.
Mit diesem Darlehen können bis zu 40% der Gesamtkosten des Vorhabens finanziert
werden.
Daneben gibt es Förderprogramme u.a. zur sozialen Wohnraumförderung, für
Instandsetzungsarbeiten in städtischen Wohnquartieren
Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Investitionsbank
Schleswig-Holstein: http://www.ib-sh.de/15/
Übersicht
der Landesfördermittel aller Bundesländer