Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ablösung
Abnahme
Abnahmeverpflichtung
Abschreibung
Abtretung
Agio
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amtlicher Lageplan
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungskosten
Anschlussfinanzierung
Anschlusskosten
Arbeitgeberdarlehen
Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan
Aufwendungshilfen
Ausbauhaus
Außenanlagen
Auszahlungskurs
Auszahlungsvoraussetzungen
Aval
Begriffserklärung:
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist
eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes,
dass die Wohnungen in einem Haus, gem.
Wohneigentumsgesetz (WEG), baulich von den anderen
Wohneinheiten getrennt sind und einen
eigenen abschließbaren Zugang von außen
besitzen.

Ablösung
Ist die Rückzahlung eines bestehenden Kredits
durch ein Darlehen eines neuen Darlehensgebers. 
Abnahme
Abnahme bedeutet, dass der Bauherr die Leistungen des Bauunternehmers
oder Handwerkers als "im
wesentlichen" vertragsgemäß
(also ohne größere Mängel) anerkennt
und zur eigenen Nutzung übernimmt.

Abnahmeverpflichtung
Ist die Verpflichtung eines Darlehensnehmers,
sich innerhalb einer vereinbarten Frist
(Abnahmefrist) den Darlehensbetrag auszahlen
zu lassen. 
Abschreibung
Abschreibung ist die Wertminderung einer Immobilie
zu einem bestimmten
Prozentsatz. Sie kann jährlich als steuerlicher Verlust
von den Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung abgesetzt werden. Es wird
zwischen der linearen Abschreibung (jährlich
gleich bleibende Abschreibungsbeträge)
und der degressiven Abschreibung (jährlich
abnehmende Abschreibungsbeträge)
unterschieden. Bei der degressiven Form
ist die steuermindernde Wirkung
aufgrund der höheren Abschreibung in den
Anfangsjahren in den ersten Jahren höher.
Bei Altbauten ist nur die lineare
Abschreibung möglich. Bei
Neubauten besteht ein Wahlrecht zwischen beiden
Abschreibungsformen. 
Abtretung
Eine Abtretung ist die Übertragung von Rechten und Ansprüchen
auf einen Dritten. Wenn ein
Darlehensnehmer beispielsweise einen
Anspruch auf die Auszahlung einer
Kapitallebensversicherung hat, kann
dieser Anspruch an den Darlehensgeber
abgetreten werden. Auch können bei
einer Baufinanzierung die Rechte
und Ansprüche aus Bausparverträgen,
Investmentfonds und Grundschulden an
die Bank abgetreten werden.
Agio
Für die Bereitstellung eines Darlehens
verlangen manche Banken einen Aufpreis,
das so genannte Agio. Der
Darlehensbetrag wird zu 100%
ausgezahlt, der Darlehensnehmer muss
jedoch einen höheren Betrag zurückzahlen.
Allgemeine Darlehensbedingungen
Von Banken vorformulierte
Vertragsbestimmungen, die für alle
Kunden bei der Darlehensabwicklung
gelten. Mit der Unterschrift des Kunden
unter dem
Darlehensvertrag werden die allgemeinen
Darlehensbedingungen anerkannt. Vergleichbar mit Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Amtlicher Lageplan
Aus dem amtlichen Lageplan läst sich
die genaue Lage des Grundstücks bzw.
des darauf errichteten Gebäudes
entnehmen. Den Lageplan erhalten Sie
beim Katasteramt.
Annuität
Mit Annuität bezeichnet man die Zins und Tilgung umfassende
Jahreszahlung auf ein gewährtes
Darlehen. Die Höhe einer Annuität
bleibt, bei einem Darlehen mit
vereinbarter Zinsbindung, während der gesamten
Zinsbindungsfrist konstant.
Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen ist ein langfristiges Darlehen,
das vom
Darlehensnehmer in konstanten Raten (Annuität)
zurückgezahlt wird. Die Annuität
besteht aus Zins und Tilgung. Während
der Laufzeit verringert sich, innerhalb
der konstanten Rate, der
Zinsanteil, während der
Tilgungsanteil durch den ersparten
Zinsanteil steigt.
Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten für eine
Immobilie beinhalten neben dem
Kaufpreis auch Nebenkosten wie
Grunderwerbsteuer, Notar- und
Grundbuchkosten, Maklerprovision,
Erschließungskosten und
Finanzierungskosten.
Anschlussfinanzierung
Bei einer Anschlussfinanzierung wird
ein bestehendes Darlehen durch ein
neues abgelöst. Wenn das neue Darlehen
bei der gleichen Bank aufgenommen wird,
spricht man auch von einer
Prolongation. Eine Umschuldung wird
vorgenommen, wenn der Kreditnehmer die
Bank wechselt.
Anschlusskosten
Kosten für den Anschluss an das öffentliche
Versorgungsnetz (vom Haus bis zur
Grundstücksgrenze), z.B. für
Wasserversorgung, Abwasserentsorgung,
Gas-, Stromversorgung und
Telekommunikation.
Arbeitgeberdarlehen
Darlehen eines Arbeitgebers an
Betriebsangehörige zur Finanzierung
von Wohneigentum. Meist erhält der
Arbeitnehmer besonders günstige
Konditionen. Unter bestimmten
Voraussetzungen muss er jedoch den
geldwerten Vorteil versteuern.
Auflassung
Eine Auflassung ist die Einigung
zwischen Verkäufer und Käufer
auf den Eigentumswechsel eines Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Der
Eigentumsübergang erfolgt durch
die Auflassung und die Eintragung des
Eigentumswechsels ins Grundbuch.
Auflassungsvormerkung
Eine Auflassungsvormerkung sichert den
rechtlichen Anspruch
auf Übertragung des Eigentums an einem
Grundstück, bis zur endgültigen
Eintragung des neuen Eigentümers ins
Grundbuch. Die Auflassungsvormerkung
wird in Abteilung II des Grundbuchs
eingetragen und verhindert außerdem, dass der Verkäufer
das Objekt z.B. an eine weitere Person
verkauft und/oder mit weiteren Lasten
und Beschränkungen belastet.
Aufteilungsplan
Eine von der Baubehörde mit
Unterschrift beurkundete Bauzeichnung.
Auf diesem Plan müssen sowohl die
Aufteilung des Gebäudes als auch die
Lage und Größe der im Sondereigentum
und gemeinschaftlichen Eigentum
stehenden Gebäudeteile erkennbar sein.
Durch die in der Regel fortlaufende
Nummerierung der Nutzungseinheiten
sollen Verwechslungen und Irrtümer
ausgeschlossen werden.
Aufwendungshilfen
Öffentliche Zuschüsse oder Darlehen für
Eigentümer neu errichteter,
eigengenutzter Immobilien. Diese sollen
nach den Bestimmungen des II. WoBauG zu
einer Entlastung nach dem Bezug
beitragen und werden über mehrere
Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten
ausbezahlt. Für die Aufwendungshilfen
müssen bestimmte Einkommens- und
Wohnflächengrenzen eingehalten werden.

Ausbauhaus
Ein Haus, welches aus vorgefertigten
Teilen nur bis zu einem bestimmten Grad
durch eine Baufirma errichtet wird. Im
Gegensatz zu einem Fertighaus wird ein
Ausbauhaus nicht schlüsselfertig
geliefert, sondern durch den Bauherrn
in Eigenleistung fertiggestellt.
Außenanlagen
Hierzu gehören unter anderem die Versorgungs-
und Entsorgungsleitungen vom
Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze,
Gartenanlagen, Pflasterung und
Befestigungen von Wegen. Ein Teil der
Kosten für die Außenanlagen gehört
zu den Herstellungskosten.
Auszahlungskurs
Ist der Prozentsatz des Darlehensbetrages, der an den
Darlehensnehmer ausgezahlt wird.
Auszahlungsvoraussetzungen
Die Auszahlungsvoraussetzungen sind im Darlehensvertrag vereinbarte
Bedingungen, die vom Kunden erfüllt werden müssen,
damit die Bank das Darlehen auszahlen
kann.
Aval
Bei einem Aval übernimmt ein
Kreditinstitut eine Bürgschaft oder
stellt eine Garantie. Hierbei stellt
das Institut keinen Geldbetrag, sondern
seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung.
Übernimmt das Institut eine Bürgschaft,
verpflichtet es sich, für die
Verbindlichkeiten des Kreditnehmers
einem Dritten gegenüber einzustehen.
Bei einer Garantie steht es für einen
bestimmten in der Zukunft liegenden
Erfolg ein.