Bauantrag
Bauanzeige
Baubeschreibung
Bauerwartungsland
Baufinanzierung
Baugenehmigung
Baugrenze
Bauherr
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Baujahr
Baukosten
Bauleistungsversicherung
Baumängel
Baunebenkosten
Bauordnung
Bauspardarlehen
Bausparen
Bausparguthaben
Bausparkasse
Bausparsumme
Bauspartarif
Bausparvertrag
Bauträger
Bauwesenversicherung
Bebauungsplan
Beleihung
Beleihungsauslauf
Beleihungsgrenze
Beleihungsobjekt
Beleihungswert
Bereitstellungszins
Bewertungszahl
Bewirtschaftungskosten
Blower-Door-Test
Bodenwert
Bonität
Bürgschaft
Begriffserklärung:
Bauantrag
Schriftlicher Antrag bei einer Baubehörde
auf eine Baugenehmigung.

Bauanzeige
Eine Bauanzeige wird direkt vom
Bauherrn bei der zuständigen Baubehörde
eingereicht. Hiermit gibt er ein
Bauvorhaben bekannt, welches nicht
baugenehmigungspflichtig ist. 
Baubeschreibung
Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Aufstellung über alle
Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale
eines Bauvorhabens. Die Baubeschreibung
beinhaltet z.B. die Beschaffenheit der Wände, des
Daches, der Heizung, Art der Fenster etc.
Sie gibt außerdem Auskunft über
die beim Bau verwendeten Materialen.
Für die
Beurteilung der Qualität eines Gebäudes
ist die Baubeschreibung ein zentraler
Bestandteil jeder Finanzierungsanfrage.
Sie ist außerdem dem Antrag auf
Baugenehmigung beizufügen. 
Bauerwartungsland
Wenn eine Fläche noch nicht als
Bauland gekennzeichnet ist, jedoch
bereits die Absicht besteht, es in
Bauland zu verwandeln, spricht man von
Bauerwartungsland. 
Baufinanzierung
Die meisten Menschen benötigen eine
Baufinanzierung, wenn Sie ein Haus oder
eine Wohnung kaufen oder bauen. Hierfür
nehmen sie einen Baukredit
bei einer Bank
auf. Ein Baufinanzierungsdarlehen ist
meistens ein langfristiges Darlehen,
welches über einen
Zeitraum von mehreren Jahren oder
Jahrzehnten zurückgezahlt wird. Wenn ein
Kreditnehmer seine Baufinanzierung über
uns beantragt, muss er nicht selbst bei
den Banken anfragen und die
verschiedenen Angebote vergleichen,
sondern erhält die für ihn passende
und günstigste Baufinanzierung ohne
viel Aufwand.
Baugenehmigung
Ein in den jeweiligen Bauordnungen der
einzelnen Bundesländer
vorgeschriebenes förmliches Verfahren
zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Die
Baugenehmigung ist zeitlich befristet
und gebührenpflichtig. Ohne die
Erteilung einer Baugenehmigung darf mit
den Baumaßnahmen nicht begonnen
werden. In einigen Bundesländern ist für
bestimmte Baumaßnahmen eine Bauanzeige
ausreichend.
Baugrenze
Die im Bebauungsplan festgelegte
Grenze, welche nach § 23 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden
oder Gebäudeteilen nicht überschritten
werden darf.
Bauherr
Ein Bauherr ist eine Person, die ein
Bauvorhaben in eigenem Namen und Risiko
durchführt bzw. durchführen
lässt. Der Bauherr trägt die Risiken
der Vorbereitung und der Durchführung
einschließlich des
Bauherrenhaftungsrisikos und
entscheidet sowohl über die
architektonische und technische
Gestaltung als auch über die
Finanzierung.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung deckt Schäden, die
Dritte auf einem Baugrundstück oder
durch eine Baumaßnahme erleiden könnten
und für die der Bauherr haftbar
gemacht werden kann.
Baujahr
Als Baujahr eines Gebäudes gilt das
Jahr der Bezugsfertigstellung. Wurden
Gebäude durch Schäden unnutzbar und
später wiederhergestellt, gilt das
Jahr der ursprünglichen
Bezugsfertigstellung. Bei total zerstörten
Gebäuden hingegen gilt das Jahr des
Wiederaufbaus als Baujahr.
Baukosten
Ist die Summe der reinen Kosten für
die technischen Bauleistungen, wie sie
von den Bauhandwerkern einschließlich
Materiallieferung erbracht werden und für
die Errichtung von Gebäuden
erforderlich sind (ohne Erschließungs-
und Baunebenkosten).
Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung springt
ein, wenn während der Bauphase an der
Immobilie, den Bauteilen oder den
Baustoffen Schäden entstehen. Diese können
durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder
Vandalismus verursacht werden.
Baumängel
Mängel an einem Bauwerk, die auf
fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen
oder mangelhaftes Material zurückzuführen
sind und den Wert bzw. die Tauglichkeit
des Bauwerks mindern. Um vom
Verursacher eventuell Nachbesserungs-
oder Gewährleistungsansprüche geltend
machen zu können, sollten Bauherren
bei erkennbaren Schäden bereits bei
der Bauabnahme einen schriftlichen
Vorbehalt einlegen.
Baunebenkosten
Zu den Baunebenkosten gehören unter
anderem die Kosten für Architekten-
und Ingenieurleistungen, die Gebühren
für behördliche Prüfungen und
Genehmigungen und die Kosten der
Finanzierung. Die Baunebenkosten können
zusätzlich zu den reinen Baukosten
zwischen 10 % und 20 % der Gesamtkosten
ausmachen.
Bauordnung
Die Bauordnung wird auf Landesebene
festgelegt. Neben dem Verfahren der
Baugenehmigung werden auch die
materiellrechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung, Änderung und den
Abbruch baulicher Anlagen geregelt.
Bauspardarlehen
Ein von den Bausparkassen für
wohnwirtschaftliche Zwecke gewährtes
nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen.
Der Bausparer spart je nach Tarif 30%
bis 50% der Bausparsumme an und erhält
dann ein Bauspardarlehen von
entsprechend 70% bzw. 50%. Der Vorteil
von Bauspardarlehen ist der relativ günstige
Darlehenszinssatz. Allerdings ist zu
beachten, dass die Belastung des
Grundstücks durch Bauspardarlehen
nicht mehr als 80% seines
Beleihungswerts betragen darf.
Bausparen
Regelmäßiges Sparen, um für
wohnwirtschaftliche Zwecke ein Darlehen
zu erhalten. Nach Abschluss eines
Bausparvertrags ist der Bausparer
verpflichtet, eine vorher festgelegte
Mindestsumme anzusparen. Nach der
Ansparphase erwirbt er das Recht auf
ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
Aufgrund der steuerlichen Vorteile und
der Förderung durch die Wohnungsbauprämie
und Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame
Leistungen bleibt das Bausparen eine
beliebte Möglichkeit der
Immobilienfinanzierung.
Bausparguthaben
Summe der in einem Bausparvertrag
bereits angesparten Bausparbeiträge
inklusive der Zinsen.
Bausparkasse
Bausparkassen sind Kreditinstitute,
deren Geschäftsbetrieb darauf
gerichtet ist, Einlagen von Bausparern
entgegenzunehmen und aus den
angesammelten Beträgen den Bausparern
für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen
Gelddarlehen zu gewähren. Das
Bauspargeschäft darf nur von
Bausparkassen betrieben werden. (Gesetz
über Bausparkassen § 1.1)
Bausparsumme
Betrag, über den ein Bausparvertrag
abgeschlossen wird. Er setzt sich
zusammen aus Bausparguthaben und
Bauspardarlehen. Von der Bausparsumme hängt
unter anderem die Höhe der
Abschlussgebühr und des monatlichen
Tilgungsbeitrags ab.
Bauspartarif
Im jeweiligen Bauspartarif ist
festgelegt, wie hoch die
Guthabenverzinsung, die
Mindestansparsumme, die Mindestlaufzeit
und der Darlehenszins sind. Auch ist
hier die Gebühr festgeschrieben, die
bei Abschluss des Vertrags fällig
wird. Bausparkassen bieten meist
verschiedene Tarife an.
Bausparvertrag
Vertrag mit einer Bausparkasse, durch
den der Darlehensnehmer nach Ansparen
der Bausparsumme ein Bauspardarlehen
erhalten kann.
Bauträger
Ein Bauträger ist im allgemeinen eine
Firma, die in eigenem Namen
und auf eigene Rechnung Grundstücke
erwirbt und auf diesen Immobilien
errichtet, welche Sie nach deren Fertigstellung
wieder verkauft.
Bauwesenversicherung
Eine Bauwesenversicherung wird
heutzutage als Bauleistungsversicherung
bezeichnet. Diese Versicherung springt
ein, wenn während der Bauphase an der
Immobilie, den Bauteilen oder den
Baustoffen Schäden entstehen. Diese können
durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder
Vandalismus verursacht werden.
Bebauungsplan
In einem Bebauungsplan werden die zulässigen
baulichen Nutzungsarten
rechtsverbindlich festgesetzt. Das
bedeutet, dass hierin alle wesentlichen
Angaben in Bezug auf die künftige
Gestaltung des Gebiets zu finden sind.
Er beinhaltet z.B. die Bauweise, die überbaubaren
und nicht überbaubaren Grundstücksflächen,
die Baugrenzen, die Anzahl der
Geschosse und die Mindestgröße der
Baugrundstücke.
Beleihung
Die zu finanzierende Immobilie wird in
den meisten Fällen als Sicherheit für
den Baukredit herangezogen. Mit dieser
so genannten Beleihung sichern sich
Kreditinstitute gegen eine mögliche
Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers
ab. Die Höhe der Beleihung ist abhängig
von dem Beleihungswert und der
Beleihungsgrenze des Objekts.
Beleihungsauslauf
Der Anteil des Objektwertes in Prozent,
der fremdfinanziert - also beliehen -
wird. Der Beleihungsauslauf bezieht
sich auf den Beleihungswert einer
Immobilie, nicht auf den Kaufpreis.
Beispiel: Eine Immobilie kostet 200.000
Euro und hat damit einen Beleihungswert
von 180.000 Euro (Sicherheitsabschlag
10%). Bei einem Darlehen in Höhe von 100.000
Euro beläuft sich der
Beleihungsauslauf somit auf 56%.
Beleihungsgrenze
Kreditinstitute dürfen nur bis zu
einer bestimmten Grenze Immobilien
beleihen. Das bedeutet, dass nur ein
bestimmter Teil des Objekts als
Absicherung für das Darlehen dienen
kann. Die Grenze richtet sich nach den
für das jeweilige Institut maßgebenden
gesetzlichen und satzungsmäßigen
Vorschriften.
Beleihungsobjekt
Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Häuser
oder Eigentumswohnungen, die als
Sicherheit für eine Baufinanzierung
dienen. Die Absicherung der Bank
erfolgt in der Regel über die
Eintragung von Grundschulden.
Beleihungswert
Vom jeweiligen Kreditsinstitut
festgelegte Größe unterhalb des
Verkehrswertes einer Immobilie. Der
Beleihungswert entspricht in der Regel
dem Wert, der unter normalen Umständen
bei einem späteren Verkauf jederzeit
erzielt werden kann.
Der Beleihungswert ist der Verkehrswert
abzüglich des Sicherheitsabschlages.
Bereitstellungszins
Entgelt für die vom Kreditinstitut
bereitgestellten und vom
Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch
genommenen Darlehen oder
Darlehensteile. Der Bereitstellungszins
beträgt in der Regel 3% pro Jahr bzw.
0,25% monatlich.
Bewertungszahl
Mit der Bewertungszahl soll eine
gerechte Zuteilungsreihenfolge bei
Bausparverträgen gewährleistet
werden. Hierbei werden Faktoren wie die
Dauer und die Höhe der Sparleistungen
berücksichtigt. Die Bausparkassen
wenden bei der Ermittlung jedoch
unterschiedliche Verfahren an, was eine
Berechnung für den Bausparer nahezu
unmöglich macht. Damit ein
Bausparvertrag zugeteilt werden kann,
muss die von der Bausparkasse
festgelegte Mindestbewertungszahl
erreicht werden.
Bewirtschaftungskosten
Ausgaben für den laufenden Betrieb und
Unterhalt einer Immobilie (z.B.
Heizkosten, Grundsteuer,
Feuerversicherungs- und
Haftpflichtbeiträge, Reparaturen,
Müllabfuhr, Straßenreinigung ect.).
Blower-Door-Test
Testmethode, um zu prüfen, wie (luft-)dicht
ein Gebäude ist.
Bodenwert
Wert des Grundstücks, welcher abhängig
von Größe, Lage, Zuschnitt,
Beschaffenheit und Grad der Erschließung
ist. Berechnet wird der Wert nach
folgender Formel:
Quadratmeterpreis (inkl. Erschließung,
aber ohne Grundstückserwerbskosten) x
Grundstücksgröße
Bonität
Wenn eine Darlehensgenehmigung unter
persönlichen und sachlichen
Gesichtspunkten vertretbar ist, spricht
man von Bonität bzw. Kreditwürdigkeit.
Um die persönliche Bonität des
Darlehensnehmers zu beurteilen, wird
vor allem eine Schufa-Auskunft
herangezogen. Die sachliche Bonität
wird hingegen anhand sämtlicher
Unterlagen über das Einkommen und die
Ausgaben geprüft.
Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag
zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger
eines Dritten. Der Bürge verpflichtet
sich gegenüber dem Gläubiger für die
Erfüllung der Verbindlichkeiten bei
Nichtzahlung des Dritten (Schuldners)
einzustehen - der Bürge haftet mit
seinem gesamten Vermögen
(selbstschuldnerische Bürgschaft).