Damnum
Darlehensbewilligung
Darlehensphase
Degressive Abschreibung
Dingliche Sicherheiten
Dingliche Zinsen
Disagio
Begriffserklärung:
Damnum
Damnum ist ein eher selten verwendeter Begriff für
Disagio. Er bezeichnet die Differenz zwischen
Nominalbetrag und tatsächlicher
Auszahlung eines Darlehens. Das Damnum
stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die
dazu führt, dass die Bank den zu
zahlenden Nominalzins senkt. Der
Effektivzins bleibt jedoch gleich. Für
Kapitalanleger kann ein Damnum
steuerlich interessant sein, da es zu
den Geldbeschaffungskosten gehört, die
als Werbungskosten absetzbar sind. 
Darlehensbewilligung
Ist eine verbindliche Zusage eines
Darlehensgebers über die Gewährung
eines Darlehens. 
Darlehensphase
An die Sparphase eines Bausparvertrags
schließt sich mit Auszahlung des
Darlehens die Darlehensphase an. Hierfür
muss ein separater Darlehensvertrag
geschlossen werden. Im Anschluss daran
zahlt der Darlehensnehmer jeden Monat
seine Darlehensrate an die
Bausparkasse. Diese setzt sich aus
einem Zins- und einem Tilgungsanteil
zusammen. Das Darlehen wird damit
annuitätisch getilgt. 
Degressive Abschreibung
Alternativ zur linearen Abschreibung können
die Herstellungs- und
Anschaffungskosten für Neubauten auch
degressiv mit jährlich abnehmenden Sätzen
abgeschrieben werden. Aufgrund der anfänglich
höheren Abschreibung ist die Steuer
mindernde Wirkung in den ersten Jahren
höher.
Dingliche Sicherheiten
Eine dingliche Sicherheit ist eine
Sicherheit, die sich auf Sachen
erstrecken (z.B. Grundstücke). In der
Baufinanzierung werden meist
Grundschulden als dingliche Sicherheit
verwendet. 
Dingliche Zinsen
Dingliche Zinsen sind häufig
Bestandteil einer Grundschuldeintragung,
in Abteilung III des Grundbuches neben
dem Grundschuldbetrag. Die
eingetragenen Zinsen und der
Grundschuldbetrag stellen den maximalen
Rahmen dar, den die Bank im Falle einer
Zwangsvollstreckung geltend machen
kann. Der eingetragene Zinssatz liegt
meist zwischen 15 und 20 %. Basis des
Zahlungsanspruchs ist jedoch der im
Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz.
Der dingliche Zins stellt lediglich die
maximale Forderung des Grundschuldgläubigers
(Darlehensgebers) aus dem Grundstück
im Falle der Zwangsverwertung dar. 
Disagio
Das Disagio ist die Differenz zwischen Nominalbetrag und
tatsächlicher Auszahlung eines
Darlehens. Das Disagio stellt eine
Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt,
dass die Bank den Nominalzins senkt,
nicht aber den Effektivzins. Für
Kapitalanleger kann ein Disagio
steuerlich interessant sein, da es als
Werbungskosten absetzbar ist. 