Effektivzins
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Eigenleistung
Eigennutzung
Eigentumswohnung
Einheitswert
Einliegerwohnung
Energiesparhaus
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erbpacht
Erhaltungsaufwand
Erschließung
Erschließungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten
Euribor
Begriffserklärung:
Effektivzins
Preis eines Darlehens in Prozent, in
dem nahezu alle preisbestimmenden
Faktoren aus dem regelmäßigen
Kreditverlauf berücksichtigt sind.
Allerdings fließen Schätzkosten,
Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren
und Teilauszahlungszuschläge nicht in
die Berechnung ein. Der Effektivzins
ermöglicht daher nur bedingt den
Vergleich verschiedener Angebote. Die
Effektivzinsberechnung ist in der
Preisangabenverordnung (PAngV)
geregelt. Bei Krediten, deren Zinssatz
oder/und andere preisbestimmende
Faktoren sich während der Laufzeit ändern
können, wird er als anfänglicher
effektiver Jahreszins bezeichnet.
Eigenheimzulage
Diese staatliche Förderung wurde zum
1. Januar 2006 abgeschafft.
Darlehensnehmer, die vor diesem
Zeitpunkt den Kaufvertrag für Ihre
Immobilie geschlossen oder den
Bauantrag gestellt hatten, konnten sich
jedoch die gesamte Förderung sichern.
Die Eigenheimzulage bestand aus dem Fördergrundbetrag
(max. 1.250 Euro) und der
Baukinderzulage (je Kind 800 Euro). Sie wurde für die Dauer von
acht Jahren gewährt. Die Auszahlung
erfolgte durch das jeweils zuständige
Finanzamt jeweils zum 15. März eines
Jahres. 
Eigenkapital
Eigenkapital sind eigene Vermögenswerte, die
in die
Baufinanzierung eingebracht werden. Zum
Eigenkapital zählen: Bargeld, Bank-
und Sparguthaben, Wertpapiere, eigenes
unbelastetes Grundstück,
Bausparguthaben und Eigenleistungen. 
Eigenleistung
Eigenleistung ist die persönliche Arbeitsleistung (Selbst-,
Verwandten- und Nachbarschaftshilfe),
die zur Einsparung von
Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Die
Höhe der Eigenleistung wird oft überschätzt. Risiken liegen im hohen
Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der
teilweise unzureichenden fachlichen
Qualifikation und dem Ausschluss von
Gewährleistungsansprüchen. Die
Eigenleistung wird oft auch als
Muskelhypothek bezeichnet. 
Eigennutzung
Wenn der Darlehensnehmer seine
Immobilie selbst bewohnt, spricht man
von Eigennutzung.
Eigentumswohnung
Beim Kauf einer Wohnung wird nicht nur
das Sondereigentum (die Wohnung selbst)
sondern auch ein Miteigentumsanteil
(Anteil am Gemeinschaftseigentum)
erworben. Die Eigentumsverhältnisse
sind im Wohnungseigentumsgesetz
geregelt.
Einheitswert
Ein vom Finanzamt festgesetzter
Richtwert für Grundstücke und Gebäude,
nach dem u.a. die Grundsteuer ermittelt
wird. Der Wert liegt deutlich unter dem
tatsächlichen Wert der Immobilie und
wird mittels des Einheitswertbescheides
dem Eigentümer mitgeteilt.
Einliegerwohnung
Von einer Einliegerwohnung kann
gesprochen werden, wenn in einem
Einfamilienhaus eine Wohnung separat
und in sich abgeschlossen ist, eine
Wohnfläche von mindestens 25
Quadratmetern aufweist und eine eigene
Küche sowie sanitäre Einrichtungen
vorhanden sind.
Energiesparhaus
Als Energiesparhaus wird ein Gebäude
bezeichnet, welches im Vergleich zum
Durchschnittsenergiebedarf bestehender
Gebäude mit wesentlich weniger Energie
für die Beheizung und
Warmwasserbereitung auskommt.
Erbbaurecht
Ein Erbbaurecht ist in der Regel
zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und
ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu
errichten und zu nutzen, ohne selbst
ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür
zahlt er über die gesamte
Nutzungsdauer einen im Voraus
festgelegten Erbbauzins an den Eigentümer
des Grundstücks.
Erbbauzins
Wiederkehrendes Entgelt für die
Inanspruchnahme eines Erbbaurechts. Es
ist an den Grundstückseigentümer zu
zahlen und nach §9 Abs. 2 der
Erbbaurechts-VO nach Zeit und Höhe für
die gesamte Laufzeit festzulegen.
Erbpacht
Erbpacht ist ein anderes Wort für den
Begriff Erbbaurecht. Ein solches Recht
ist in der Regel zeitlich begrenzt
(meist 99 Jahre) und ermöglicht einem
Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu
nutzen, ohne selbst ein Grundstück
kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über
die gesamte Nutzungsdauer einen im
Voraus festgelegten Erbbauzins an den
Eigentümer des Grundstücks.
Erhaltungsaufwand
Dem Einkommenssteuergesetz (EStG)
zufolge können alle Aufwendungen, die
für die Instandhaltung und Renovierung
einer Immobilie anfallen, steuerlich
als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden.
Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden
können als Werbungskosten im Jahr der
Rechnungszahlung sofort in einem Betrag
als Werbungskosten von den Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung
abgezogen werden. Gehen die
Modernisierungsarbeiten über eine
zeitgemäße, Substanz erhaltende
Erneuerung der Immobilie hinaus und
wird der Gebrauchswert sogar
gesteigert, zählen sie zu den
Herstellungskosten.
Erschließung
Gesamtheit der erforderlichen Aktivitäten,
um ein Grundstück baureif zu machen.
Dazu zählen der Anschluss des Grundstücks
an die Wasser- und Abwasserversorgung
und die Anbindung an das Gas-, Strom-
und Telefonnetz. Verantwortlich für
die Infrastrukturanbindung ist in der
Regel die Gemeinde, allerdings wird der
Grundstückseigentümer an den Kosten
beteiligt.
Erschließungskosten
Kosten, die entstehen, um ein Grundstück
baureif zu machen. Dazu gehören
Aufwendungen für den Anschluss des
Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche
Verkehrswege und an die Wasser- und
Energieversorgung.
Ertragswert
Insbesondere bei vermieteten
Mehrfamilienhäusern bildet der
Ertragswert die Grundlage zur
Berechnung des Beleihungswertes. Die
Berechnungsbasis bilden die Erträge
aus Mieten und Pachten abzüglich der
Bewirtschaftungskosten. Diese werden
auf die Restnutzungsdauer der Immobilie
hochgerechnet.
Erwerbskosten
Alle Kosten, die beim Erwerb eines
Grundstücks oder einer Immobilie
anfallen. Dazu zählen die
Maklerprovision, Gerichts- und Notargebühren,
Vermessungskosten und Kosten für den
Grundbucheintrag und
Bodenuntersuchungen. Bei nicht zur
Selbstnutzung vorgesehenen Immobilien können
die Erwerbskosten steuerlich abgesetzt
werden.
EURIBOR
EURIBOR (Abkürzung für "European
Interbank Offered Rate") ist der
Zinssatz für Termingelder in Euro, die
zwischen europäischen Banken gehandelt
werden. Der EURIBOR hat mit Einführung
des Euro den FIBOR (Frankfurt Interbank
Offered Rate) als Referenzzinssatz bei
Krediten und Anlagezinssätzen ersetzt.