Fertighaus
Ein aus vorgefertigten Teilen
errichtetes Gebäude. In den meisten
Fällen werden sie an den Bauherrn
schlüsselfertig übergeben. Es ist jedoch
auch eine Auslieferung als Ausbauhaus möglich,
bei dem ein Teil oder der ganze Ausbaus vom Käufer
in Eigenleistung übernommen wird. Im
Normalfall werden diese auch von den
Banken finanziert. 
Festdarlehen
Festdarlehen oder auch endfälliges
Darlehen ist ein langfristiges Darlehen, das am Ende der
Zinsbindung in einer Summe zurückgezahlt
werden muss. Während der Zinsbindung sind nur
die Zinsen zu zahlen. Für die
Tilgung des Darlehens werden häufig
Bausparverträge,
Kapitallebensversicherungen,
Rentenversicherungen oder
Investmentfonds bespart. 
Festzins
Der bei Hypothekendarlehen für einen
bestimmten Zeitraum festgeschriebene
Zinssatz. Eine ordentliche Kündigung des Darlehens
ist in dieser Zeit nicht möglich. Nur
bei einer Zinsfestschreibung von mehr
als zehn Jahren kann das Darlehen unter
Berücksichtung einer sechsmonatigen
Frist gekündigt werden. 
Festzinsdarlehen
Darlehen, dessen Konditionen die Bank für
einen vorher bestimmten Zeitraum
garantiert, unabhängig davon, ob die
Zinsen steigen oder fallen. Das
Gegenteil eines Festzinsdarlehens ist
ein variables Darlehen, bei dem sich die
Konditionen in Abhängigkeit des am
Markt gültigen Zinses jederzeit ändern.
Feuerversicherung
Eine Feuer- oder auch Brandversicherung deckt Schäden
an Gebäuden, die durch Brand,
Blitzschlag oder Explosion entstehen.
Im Schadensfall sollte sie die
Gesamtkosten der Wiederherstellung des
Gebäudes (Neuwertversicherung) übernehmen.
Der Nachweis einer bestehenden
Brandversicherung ist für die
Finanzierung einer Immobilie eine
Grundvoraussetzung.
Finanzierungsbedarf
Der Finanzierungsbedarf ergibt aus der
Differenz zwischen den Gesamtkosten aus
Bau, Kauf oder Modernisierung und Ihrem
Eigenkapital und Eigenleistung. Dieser
Betrag muss durch Kredite oder sonstige
Mittel aufgebracht werden.
Finanzierungsplan
Detaillierte Aufstellung der
Herstellungs- und Erwerbskosten
einerseits sowie der für die
Finanzierung einzusetzenden Eigen- und
Fremdmittel andererseits. Der
Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der
Differenz der Gesamtkosten und der
Eigenmittel. Daraufhin kann für den
Darlehensnehmer ein Tilgungsplan
erstellt werden, der die anfallenden
Zins- und Tilgungsleistungen auflistet
und die monatliche Belastung enthält.
Flurkarte (siehe auch amtlicher Lageplan)
Die Flurkarte ist eine Landkarte, die alle Flurstücke einer
Gemarkung abbildet. Diese Karte kann
beim zuständigen Katasteramt
eingesehen und angefordert werden.
Flurstück
Ist die Bezeichnung für eine bestimmte Grundstücksfläche,
die eine genaue Identifizierung dieser
Fläche ermöglicht. Ein Grundstück
kann aus einem oder mehreren Flurstücken
bestehen.
Förderung
Um in der Bundesrepublik Deutschland
die Wohneigentumsquote zu erhöhen,
wurden zur Erleichterung von
Baufinanzierungen staatliche Förderungen
eingerichtet. Dies wurde einerseits
durch die Bereitstellung öffentlicher
Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht.
Andererseits besteht die Möglichkeit,
bestimmte beim Bau anfallende Kosten
steuerlich geltend zu machen. Die
staatliche Förderung wurde jedoch
unter anderem mit der Abschaffung der
Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.
Forward-Darlehen
Mit einem Forward-Darlehen kann sich ein
Darlehensnehmer bereits heute einen
Zinssatz für ein Immobiliendarlehen in der
Zukunft sichert. Voraussetzung für die
Aufnahme eines Forward-Darlehens ist
das bereits Vorhandensein einer Immobilie, über
die eine Besicherung erfolgen kann. Häufig
wird diese Darlehensform genutzt, wenn
die Zinsbindung des bestehenden
Darlehens erst in 12 bis 60 Monaten
ausläuft, das aktuelle Zinsniveau
jedoch gesichert werden soll. Für
Forward-Darlehen werden je nach Dauer
der "Aufschubzeit"
Zinsaufschläge berechnet. Es fallen
keine Bereitstellungszinsen an.
Freistellungsverpflichtungserklärung
Beim Bau von Eigentumswohnungen durch
einen Bauträger sichert sich dessen
Bank in der Regel durch eine
Globalgrundschuld an allen
Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne
Eigentumswohnungen in der Bauphase
verkauft, so muß der Käufer häufig
bereits vor Fertigstellung erste
Teilzahlungen auf den Verkaufspreis
leisten. Zum Schutz des Käufers
verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung
den Bauträger, Teilzahlungen in der
Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn
durch eine entsprechende
Freistellungserklärung (der Bank des
Bauträgers) sichergestellt ist, daß
die gekaufte Wohnung nach Zahlung des
vollen Kaufpreises von der
Globalbelastung durch die Bank des
Bauträgers freigestellt wird. Für den
Fall, daß das Bauvorhaben nicht
fertiggestellt wird, verpflichtet sich
die Bank, der Auflassungsvormerkung und
den Grundpfandrechten des den Käufer
finanzierendes Instituts den Vorrang
einzuräumen oder alle geleisteten
Zahlungen zurückzubehalten, die dem
anteiligen Wert des bereits erstellten
Gebäudes entsprechen. Viele Banken
zahlen ein dem Käufer zugesagtes
Darlehen jedoch erst aus, wenn die
Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum
des Käufers gelöscht ist, dann ist
eine Zwischenfinanzierung notwendig.
Fremdkapital
Alle Finanzierungsmittel, die dem
Darlehensnehmer von Dritten (Banken,
Versicherungen, Arbeitgeber, öffentliche
Stellen oder Familie/Freunde) zur Verfügung
gestellt werden.