Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtschuldner
Geschlossener Immobilienfonds
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Gleitzinsdarlehen
Globalbelastung
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Grundbuch
Grundbuchamt
Grundbuchauszug
Grundbucheinsicht
Grunddienstbarkeiten
Grunderwerbssteuer
Grundflächenzahl
Grundpfandrecht
Grundschuld
Grundschuldbestellung
Grundschuldzins
Grundsteuer
Grundstück
Gutachten
Gutachter
Begriffserklärung:
Geldbeschaffungskosten
Sind Kosten, die im Zusammenhang mit der
Beschaffung von Finanzierungen
entstehen. Dazu gehören z.B.
Bearbeitungskosten,
Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten,
Notar- und Grundbuchgebühren für die
Eintragung der Grundschuld etc. Von der
Bank erhobene Kosten werden oft direkt
vom Auszahlungsbetrag abgezogen. 
Gemeinschaftseigentum
Dieser Begriff taucht meist in
Zusammenhang mit Eigentumswohnungen
auf. Zum Gemeinschaftseigentum gehören
die Teile des Grundstücks und des Gebäudes,
die nicht Sondereigentum oder Eigentum
eines Dritten sind. Dazu gehören alle
Gebäudeteile, die für den Bestand und
die Sicherheit notwendig sind, wie z.B.
Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl,
Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen.
Das Gemeinschaftseigentum wird von
allen Miteigentümern gemeinsam
verwaltet und in Stand gehalten. 
Gesamtschuldner
Wenn mehrere Darlehensnehmer
gemeinschaftlich für einen Kredit
haften, spricht man von einer
gesamtschuldnerischen Haftung. Jeder
Gesamtschuldner ist damit unabhängig
von den anderen zur vollen Zahlung
verpflichtet. Die Bank ist dabei in der
Wahl des von ihr in Anspruch genommen
Gesamtschuldners frei. Sie darf jedoch
die Leistung nur einmal verlangen. 
Geschlossener
Immobilienfonds
Geschlossene Immobilienfonds
investieren das Geld ihrer
Gesellschafter größtenteils in
gewerbliche Immobilien. Diese Fonds
beschränken sich meist auf die
Finanzierung eines oder weniger
Objekte. Anders als bei offenen Fonds
ist das Zertifikatskapital damit auf
eine feste Summe begrenzt. Die
Investoren werden entweder Miteigentümer
an den Grundstücken oder
Gesellschafter einer KG oder
BGB-Gesellschaft. Geschlossene
Immobilienfonds eignen sich speziell für
Anleger, die mit begrenztem
Kapitaleinsatz und ohne eigenen
Verwaltungsaufwand am wirtschaftlichen
Nutzen einer Immobilie teilhaben und
zudem Steuervorteile erzielen wollen.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wenn Sie einen Öltank besitzen, haften
Sie in einem Schadensfall für alle
auftretenden Schäden und deren Folgen
in unbegrenzter Höhe. Mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
können Sie sich gegen dieses Risiko
absichern.
Gleitzinsdarlehen
Sind variable Darlehen, dessen Konditionen die Bank
jederzeit aufgrund von marktüblichen
Zinsentwicklungen ändern kann. Dieses
Zinsänderungsrisiko wird meist mit günstigeren
Einstiegskonditionen belohnt.
Globalbelastung
Eine Globalbelastung liegt vor, wenn
ein Grundpfandrecht auf mehreren
Grundstücken lastet. Dabei haftet
jedes Grundstück für den Gesamtbetrag
des Grundpfandrechts. Die
Grundpfandrechtsgläubiger sichern sich
so gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit
des Kreditnehmers ab, da sie alle oder
eine beliebige Auswahl der Grundstücke
zur Befriedigung ihrer Forderungen
verwerten können.
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Als Eigentümer einer Immobilie sind
Sie verpflichtet, Ihr Objekt in einem für
andere Personen ungefährlichen Zustand
zu halten. Wenn dennoch Personen oder
Sachwerte geschädigt werden, müssen
Sie Schadenersatz leisten. Gegen dieses
Risiko können Sie sich mit einer Haus-
und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
absichern.
Grundbuch
Beim Amtsgericht geführtes Register,
welches die Rechtsverhältnisse eines
Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft
über die Größe und Nutzungsart sowie
die Eigentumsverhältnisse. Außerdem
enthält es eine Aufstellung der Rechte
an anderen Grundstücken sowie der
Lasten und Beschränkungen. Jeder mit
berechtigtem Interesse (z.B. Käufer)
kann das Grundbuch einsehen. Es genießt
öffentlichen Glauben, d.h. auf die
Richtigkeit der Angaben kann vertraut
werden.
Grundbuchamt
In dieser Abteilung des Amtsgerichts
werden die Grundbücher und Grundakten
geführt. Für Grundbuchauszüge und
Einsichten in das Grundbuch muss man
sich an das Grundbuchamt wenden.
Grundbuchauszug
Vollständige Abschrift aller zu einem
Grundstück bestehenden
Grundbucheintragungen, die beim zuständigen
Grundbuchamt von jedem mit berechtigtem
Interesse angefordert werden kann.
Grundbucheinsicht
Bei berechtigtem Interesse kann das
Grundbuch beim Grundbuchamt eingesehen
werden. Käufer und Eigentümer haben
immer ein berechtigtes Interesse und können
jederzeit einen Grundbuchauszug
verlangen.
Grunddienstbarkeiten
Bei Grunddienstbarkeiten handelt es
sich um Rechte Dritter am bezeichneten
Grundstück. Sie sind in Abteilung II
des Grundbuchs eingetragen. Typische
Grunddienstbarkeiten sind Wegerechte,
Leitungsrechte sowie Geh- und
Fahrtrechte.
Grunderwerbssteuer
Steuerliche Belastung beim Kauf
bebauter und unbebauter Grundstücke.
Seit dem 1. Januar 1997 beträgt sie
3,5% des Kaufpreises.
Grundflächenzahl
Die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl
gibt an, wie groß die Grundfläche
eines Gebäudes im Verhältnis zur
Grundstücksfläche sein darf. Bei
einer Grundflächenzahl von 0,4 dürften
beispielsweise 40% des Grundstücks
bebaut werden, wobei Grundflächen von
Garagen und Stellplätzen sowie deren
Zufahrten mitzurechnen sind.
Grundpfandrecht
Mit einem Grundpfandrecht sichert ein
Gläubiger seine Forderungen gegenüber
dem Immobilienbesitzer ab. Hierfür
wird beispielsweise eine Hypothek oder
eine Grundschuld eingetragen.
Grundschuld
Eine Grundschuld wird meist zugunsten
eines Gläubigers in das Grundbuch
eingetragen. Damit sichert dieser seine
Forderungen gegenüber dem Eigentümer
ab. Die Grundschuld ist somit ein
Pfandrecht an einer Immobilie. Sie ist
abstrakt, dass heißt, dass sie auch
ohne Bestehen einer bestimmten
Forderung im Grundbuch aufgeführt sein
kann.
Grundschuldbestellung
Mit der Grundschuldbestellung stimmt
ein Eigentümer der Belastung seiner
Immobilie zu. Diese Zustimmung muss
notariell beurkundet werden und ist mit
dem Antrag auf Eintragung in das
Grundbuch verbunden.
Grundschuldzins
Der Grundschuldzins wird zusammen mit
der Grundschuld im Grundbuch
eingetragen. Während die Höhe der
Grundschuld meist dem Darlehensbetrag
entspricht, weicht der Grundschuldzins
erheblich vom Darlehenszins ab. Damit möchte
der Gläubiger im Falle einer
Zwangsversteigerung weitere Forderungen
(ausstehende Zinszahlungen, Kosten für
Zwangsversteigerung etc.) abdecken.
Grundsteuer
Von den Gemeinden erhobene Steuer auf
Grundbesitz. Sie wird nach
einheitlichen Grundsätzen erhoben. Die
Höhe hängt im Wesentlichen von dem
jeweiligen Einheitswert und dem
Hebesatz der Gemeinden ab.
Grundstück
Räumlich exakt abgetrennter Teil der
Erdoberfläche, der im
Bestandsverzeichnis eines
Grundbuchblatts eingetragen ist. Die
mit dem Grund und Boden fest
verbundenen Gebäude gehören zu den
wesentlichen Bestandteilen eines
Grundstücks.
Gutachten
Ein durch einen Gutachter erstelltes
Dokument in dem die detaillierte
Beurteilung und Bewertung einer
Immobilie erfolgt. Abschließend wird
der Wert des Objektes festgestellt.
Banken setzen auf Basis eines
Gutachtens den Beleihungswert fest.
Gutachter
Ein Gutachter ist ein
Sachverständiger, der den Wert einer
Immobilie bestimmt. Es gibt bankinterne
oder auch externe Gutachter.