Immobilie
Immobilienfinanzierung
Immobilienfonds
Instandhaltungskosten
Instandhaltungsrücklage
Investorenfinanzierung
Begriffserklärung:
Immobilie
Allgemeine Bezeichnung für unbebaute
oder bebaute Grundstücke aller Art
einschließlich der darauf errichteten
Gebäude.
Immobilienfinanzierung
Die meisten Menschen benötigen eine
Immobilienfinanzierung, wenn Sie ein
Haus oder eine Wohnung kaufen möchten.
Hierfür nehmen sie einen Kredit bei
einer Bank auf und zahlen diesen über
einen Zeitraum von mehreren Jahren oder
Jahrzehnten wieder zurück. Wenn ein
Kreditnehmer seine
Immobilienfinanzierung über uns
beantragt, muss er nicht selbst bei den
Banken anfragen und die verschiedenen
Angebote vergleichen, sondern erhält
die für ihn passende und günstigste
Immobilienfinanzierung ohne viel
Aufwand. 
Immobilienfonds
Fonds zur Finanzierung bestimmter
Bauobjekte. Hierbei kann zwischen
offenen und geschlossenen
Immobilienfonds unterschieden werden.
Immobilienfonds unterliegen dem Gesetz
über Kapitalanlagegesellschaften. 
Instandhaltungskosten
Kosten, die durch die Beseitigung der
üblichen und gebrauchsbedingten
Abnutzung bei Immobilien anfallen.
Darunter fallen regelmäßige Schönheitsreparaturen
oder die Instandhaltung der
Heizungsanlage etc.
Instandhaltungskosten können
steuerlich als Werbungskosten geltend
gemacht werden.
Instandhaltungsrücklage
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 21
Abs. 5 WEG) vorgeschriebener, regelmäßig
zu zahlender Pauschalbetrag zur
Beseitigung auftretender Schäden und Mängel
am Gemeinschaftseigentum. Der von allen
Miteigentümern aufzubringende Betrag
richtet sich nach der Wohnfläche der
einzelnen Eigentumswohnungen. Im
Allgemeinen liegt er zwischen 0,8% und
1,0% p.a. der Herstellungskosten.
Investorenfinanzierung
Wenn eine Immobilie nicht zur privaten
Nutzung sondern als Kapitalanlage
erworben wird, stellt das auch an die
Finanzierung andere Anforderungen.
Hierbei werden zum einen andere
Bewertungsverfahren angesetzt. Zum
anderen weichen bei einer so genannten
Investorenfinanzierung für gewöhnlich
auch die Konditionen geringfügig von
denen einer privaten Baufinanzierung
ab.