Kapitalanlage
Außer einer Selbstnutzung von
Wohneigentum, kann eine Immobilie auch
vermietet oder verpachtet werden. In
einem solchen Fall ist die Immobilie eine
Kapitalanlage, die Gewinn
erwirtschaften soll. Dieser wird
unter anderem durch Mieteinnahmen und
steuerliche Vorteile erzielt. 
Kapitaldienstfähigkeit
Ein Kreditnehmer verfügt über
Kapitaldienstfähigkeit, wenn er die
Belastungen durch ein Darlehen aus
seinen laufenden Einkünften bedienen
kann. Diese wird vor jeder
Darlehensvergabe durch die Bank überprüft. 
Kapitalkosten
Im Bereich der Baufinanzierung versteht
man unter Kapitalkosten die Zinsen, die
ein Kunde für die in Anspruch
genommenen Finanzierungsmittel zahlen
muss. 
Katasteramt
Das Katasteramt heißt auch Liegenschaftsamt. Das
Katasteramt führt die Liegenschaftsbücher.
Dies sind Verzeichnisse über die
'technischen' Daten der Grundstücke
einer Gemeinde. Dort erhält man auch
den amtlichen Lageplan, der auch
Katasteramtsauszug genannt wird.
Kaufvertrag
Der Kauf einer Immobilie muss durch
einen notariell beurkundeten Vertrag
erfolgen, da das Geschäft sonst nicht
rechtsgültig ist. Hierbei werden auch
die Bedingungen für die Eigentumsübertragung
geklärt. Der Verkäufer verpflichtet
sich zur Übertragung des Eigentums,
der Käufer zur Zahlung des
vereinbarten Kaufpreises.
Die drei Schritte zum Erwerb einer
Immobilie sind:
- Notarieller Abschluss des
Kaufvertrages
- Notarielle Einigungserklärung von
Verkäufer und Käufer über den
Eigentumsübergang (Auflassung)
- Eintragung des Eigentumsübergangs
in das Grundbuch.
Erst mit der Eintragung ins Grundbuch
wird der Käufer tatsächlich Eigentümer
des Grundstücks.
KfW
KfW ist die Abkürzung für die
Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses
bundeseigene Institut vergibt zinsgünstige
Darlehen, mit denen der private
Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert
sowie die Wirtschaft gestützt werden
sollen. Die KfW vergibt ihre Mittel
nicht selbst, sie müssen über ein
durchleitendes Institut beantragt
werden. Dies kann auch im Zuge einer
Finanzierungsanfrage bei uns erfolgen.
KfW-Energiesparhaus
40 und 60
Das KfW Energiesparhaus 60 zielt in
Richtung Niedrigenergiehaus. Förderfähig
sind Gebäude, deren zu ermittelnder
Jahres-Primärenergiebedarf nach der
Energieeinsparverordnung bis zu 60 kWh
je Quadratmeter Gebäudenutzfläche
beträgt.
Das KfW Energiesparhaus 40 zielt in
Richtung Passivhaus. Förderfähig sind
Gebäude, deren zu ermittelnder
Jahres-Primärenergiebedarf nach der
Energieeinsparverordnung bis zu 40 kWh
je Quadratmeter Gebäudenutzfläche
beträgt.
KfW-Wohneigentumsprogramm
Das von der KfW aufgelegte
Wohneigentumsprogramm eignet sich für
alle, die eine Immobilie zur
Eigennutzung erwerben möchten. Dieses
Programm können Sie über uns
beantragen.
Kommunalobligation
Von einem Kreditinstitut emittiertes
festverzinsliches Wertpapier, welches
durch eine Forderung gegen Städte und
Gemeinden besichert ist.
Konditionen
Als Konditionen bezeichnet man die
Kosten, zu denen ein Darlehensgeber
bereit ist, ein Darlehen zu Verfügung
zu stellen. Hierzu zählen:
Nominalzinssatz, Dauer der
Zinsfestschreibung, Auszahlungskurs,
Tilgungssatz sowie der Beginn der
Tilgung, Bearbeitungskosten und
Bereitstellungszinsen. Die günstigste
Finanzierung lässt sich nur unter
Einbeziehung aller Eckpunkte und durch
den sorgfältigen Vergleich der
Gesamtkondition ermitteln.
Konditionenanpassung
Bei Ablauf der Zinsfestschreibung müssen
für den folgenden Zeitraum neue
Konditionen festgelegt werden. Änderungswünsche
des Kunden können zu diesem Zeitpunkt
selbstverständlich berücksichtigt
werden (z.B. Höhe des
Darlehensbetrages, Höhe des
Tilgungssatzes etc.).
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Siehe KfW.
Kreditfähigkeit
Nur volljährige und damit uneingeschränkt
geschäftsfähige Personen sind per
Gesetz kreditfähig. Allerdings kann
Jugendlichen unter 18 Jahren durch eine
gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit
zugesprochen und älteren Personen
unter bestimmten Voraussetzungen
entzogen werden.
Kreditwürdigkeit
Siehe Bonität.
Kubatur
Bauvolumen eines Gebäudes. Die
schriftliche Berechnung des umbauten
Raumes (Kubatur) gehört zu den
Beleihungsunterlagen, die der
Darlehensgeber eines Baudarlehens zur
Ermittlung des Beleihungswertes
(Wertermittlung) des zu finanzierenden
Objektes benötigt. Die Berechnung des
umbauten Raumes wird benötigt, um den
Gebäudewert zu ermitteln.