Laufzeit
Die Laufzeit eines Darlehens umfasst
den Zeitraum von der Auszahlung bis zur
vollständigen Rückzahlung. Sie ist abhängig vom Tilgungssatz
und vom Nominalzinssatz. Oftmals wird die Laufzeit mit
der
Zinsbindung verwechselt. Diese
beschreibt im Gegensatz zur Laufzeit
lediglich den Zeitraum, für den die
Zinsen fest vereinbart sind. 
Legitimation
Jeder Darlehensnehmer muss sich durch
Vorlage eines gültigen
Personalausweises oder Reisepasses
ausweisen. Häufig kann aufgrund der räumlichen
Entfernung des Kreditinstituts die
Vorlage der notwendigen Papiere nicht
persönlich erfolgen. Hier übernimmt
die Deutsche Post AG im Rahmen des
PostIdent-Verfahrens vielfach die
Legitimationsprüfung. 
Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung, oder auch
Bau- und Leistungsbeschreibung stellt
die vom Bauträger, Generalunternehmer
oder Generalübernehmer zu erbringenden
Leistungen dar. Die
Leistungsbeschreibung ist bereits Teil
des Angebotes und ist die Grundlage
für den späteren Werksvertrag. In ihr
müssen jedes Gewerk und jeder
Ausstattungsbereich aufgeführt, sowie
die einzelnen Baustoffe und Materialien
präzise mit eindeutigen Material-,
Mengen- und Qualitätsangaben
beschrieben sein. 
Lineare
Abschreibung
Alternativ zur degressiven
Abschreibung, bei der sich die
Abschreibungsrate mit der Zeit
verringert, können die Herstellungs-
und Anschaffungskosten auch linear
abgeschrieben werden. Hierbei bleiben
die jährlichen Raten über die gesamte
Laufzeit konstant. Damit ist auch die
Steuer mindernde Wirkung gleich
bleibend.
Löschungsbewilligung
Eine öffentlich beglaubigte Erklärung
des Gläubigers (z.B. Kreditgeber).
Nach der Rückzahlung des Darlehens
wird hiermit der Löschung des
Grundpfandrechts (Hypothek oder
Grundschuld) zugestimmt.