Nachfinanzierung
Als Nachfinanzierung wird ein über die
ursprünglich abgeschlossene
Darlehenssumme hinausgehender
Finanzierungsbedarf bezeichnet. Eine
Nachfinanzierung kann notwendig werden,
wenn die für das Bauvorhaben geplanten
Kosten während der Bauphase überschritten
werden und deswegen zusätzliche Gelder
aufgenommen werden müssen. 
Nachrangfinanzierung
Ein Darlehen, das im Rang nach bereits
bestehenden Grundschulden im Grundbuch
abgesichert ist. Nachrangfinanzierungen
werden in der Regel teurer angeboten
als erstrangige Finanzierungen, da das
Risiko für den Gläubiger höher ist. 
Nebenkosten
Beim Kauf einer Immobilie entstehen
folgende Nebenkosten:
Grunderwerbssteuer (3,5%), Notar- und
Grundbuchgebühren (1,5%) und ggf.
Maklerprovision (ab 3,0% zzgl. MwSt.).
Diese Kosten dürfen bei der
Kalkulation der Gesamtinvestition nicht
vernachlässigt werden. Nach dem Erwerb
fallen laufende Nebenkosten in Form der
Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten
an. Sie sind bei der Ermittlung der
monatlichen Belastung zu berücksichtigen. 
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind alle über die
Zins- und Tilgungsleistungen
hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen
des Darlehensnehmers, wie z.B.
Bereitstellungszinsen, Schätzkosten,
Teilauszahlungszuschläge oder Bürgschaftsgebühren.
Negativbescheid
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen
bescheinigt hiermit, dass keine vermögensrechtlichen
Ansprüche auf das Grundstück geltend
gemacht werden. Dieser Bescheid muss
meist vor Bestellung einer Grundschuld
vorliegen.
Negativbescheinigung
Gemeinden steht grundsätzlich bei
allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht
zu, welches keiner Eintragung im
Grundbuch bedarf. Mit dem Ausstellen
einer Negativbescheinigung versichert
die Gemeinde, dass sie dieses Recht
nicht ausüben wird.
Negativerklärung
Mögliches Sicherungsmittel für
Finanzierungen mit einer relativ
geringen Darlehenshöhe (z.B. 10.000
Euro). Mittels der Negativerklärung
verpflichtet sich der Darlehensnehmer,
sein Vermögen nicht zuungunsten des
Kreditgebers zu verändern. Dies könnte
beispielsweise durch die Veräußerung
oder Belastung seines Grundbesitzes der
Fall sein. Die Negativerklärung wird
statt einer Grundschuldeintragung
eingesetzt.
Nettokaltmiete
Die Nettokaltmiete
ergibt sich aus der Bruttokaltmiete
abzüglich der umlagefähigen Betriebskosten.
Die Nettokaltmiete wird bei der Ertragswertermittlung
als ansetzbare Miete herangezogen.
Nichtabnahmeentschädigung
Werden zugesagte Darlehen oder auch
Teilbeträge von einem Darlehensnehmer
nicht abgenommen, entsteht dem
Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss
der Darlehensnehmer durch eine
entsprechende Entschädigung - die
Nichtabnahmeentschädigung -
ausgleichen.
Nießbrauch
Belastung einer Immobilie in Abt. II
des Grundbuchs zugunsten einer
bestimmten Person. Diese Person ist
berechtigt, aus der Immobilie einen
Nutzen zu ziehen. Beispiele hierfür
sind Wohnrechte oder Ansprüche auf
Mieteinnahmen aus der besagten
Immobilie. Ein Nießbrauch macht eine
Immobilie normalerweise unverwertbar.
Nominalzins
Der Nominalzins wird meist für ein
Jahr angegeben und vom Nominalbetrag
des Darlehens berechnet. Wenn für ein
Darlehen von 100.000,- Euro
beispielsweise ein Nominalzins von 4,5%
gewährt wird, liegen die jährlichen
nominalen Zinszahlungen bei 4.500,-
Euro. Der Effektivzins, der Zins der
alle anfallenden Kosten beinhaltet,
liegt über diesem Satz.
Notaranderkonto
Ein auf den Namen eines Notars
eingerichtetes Bankkonto, auf dem
fremde Gelder treuhänderisch verwaltet
werden. Das Notaranderkonto ermöglicht
eine vorzeitige Darlehensauszahlung,
wenn die Grundschuld noch nicht
eingetragen ist. Der Notar gewährleistet
eine zweckmäßige Verwendung der
Gelder (Treuhandauftrag).
Notarieller
Kaufpreis
Der Kaufpreis, der einem bei einem
Notar geschlossenen Kaufvertrag
zugrunde liegt. Der notarielle
Kaufpreis ist u.a. maßgebend für die
steuerliche Abschreibung, die
Grunderwerbssteuer sowie für die
Ermittlung des Beleihungswertes.