PAngV
Personalkredit
Pfandtausch
Pfandfreigabe
Preisangabenverordnung
Prolongation
Begriffserklärung:
PAngV
Ist die Abkürzung für die
Preisangabenverordnung. 
Personalkredit
Ein durch die persönliche Kreditwürdigkeit
des Schuldners gesicherter Kredit. Vor
der Vergabe eines Personalkredits
werden das Einkommen, die Vermögenssituation
und die Kapitaldienstfähigkeit des
Kunden geprüft. Die Beleihung ist
unter Berücksichtigung vorgehender
Rechte in der Regel auf 80% des
Beleihungswertes begrenzt.
Pfandtausch
Ein Pfandtausch ist der Austausch des
Beleihungsobjektes noch während der
Darlehenslaufzeit zu ansonsten gleichen
Vertragsbedingungen. 
Pfandfreigabe
Ist die Freigabe des Beleihungsobjekts
durch das Kreditinstitut. D.h. dieses
Objekt haftet nicht länger für die Rückzahlung
des Darlehens.
Preisangabenverordnung
Eine Verordnung zum Schutz der
Verbraucher. Um eine bessere
Vergleichbarkeit zu gewährleisten,
sind die Kreditinstitute laut
Preisangabenverordnung (PAngV)
verpflichtet, in Angeboten und
Darlehensverträgen alle relevanten
Kosten, Preise und Effektivzinssätze
aufzulisten. Sie besteht seit 1985.
Prolongation
Verlängerung eines bestehenden
Darlehens. Im Gegensatz zur Umschuldung
werden hier lediglich die Zinsen neu
angepasst. Ein Wechsel des
Darlehensgebers (der Bank) findet nicht
statt.