Sachwertverfahren
Der Wert eigengenutzter Immobilien wird
mit dem Sachwertverfahren ermittelt. Er
ergibt sich aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert
und dem Wert der Außenanlagen. In der
Praxis wird bei der Berechnung des Gebäudewerts
oft ein Abschlag genommen, weshalb der
Sachwert bis zu 30% unter den tatsächlichen
Anschaffungskosten liegen kann. Bei
Eigentumswohnungen wird nur unter
bestimmten Umständen das
Sachwertverfahren angewandt. 
Schätzkosten
Kosten, die bei der Wertermittlung
einer Immobilie anfallen. 
Schufa
Die Schutzgemeinschaft für Allgemeine
Kreditsicherung wird mit Schufa abgekürzt.
Die Schufa erhält von den ihr
angeschlossenen Instituten
Informationen zur Beurteilung der Bonität
der Kreditnehmer. Diese Informationen
stellt sie den Banken auf Anfrage zur
Verfügung - selbstverständlich unter
der strengen Beachtung des
Datenschutzes. 
Schuldnertausch
Beim Verkauf einer Immobilie kann die
Finanzierung mitverkauft werden. Der Käufer
wird dann zum Schuldner des Darlehens.
Der Schuldnertausch kann nur mit
Genehmigung des Gläubigers
(Darlehensgeber) durchgeführt werden.
Ihm geht eine eingehende Bonitätsprüfung
voraus. Die Bewilligung erfolgt meist
gegen eine einmalige Vergütung von 1
bis 2% der Restschuldsumme.
Schuldübernahme
Bei einer Schuldübernahme tritt der
bisherige Darlehensnehmer aus dem
Darlehensvertrag aus, während ein
neuer Darlehensnehmer einspringt.
Dieser Vorgang setzt das Einverständnis
aller Vertragsparteien voraus. Eine
Schuldübernahme kann nur durch einen
notariellen Vertrag oder die notarielle
Beurkundung eines Vertrags erfolgen.
Sie ist meist problemlos möglich,
sofern die Bonität des neuen
Darlehensnehmers mindestens so gut ist
wie die des bisherigen.
Schuldzinsen
Entgelt für die Überlassung von
Finanzierungsmitteln. Schuldzinsen sind
nur bei vermieteten Immobilien als
Werbungskosten steuerlich absetzungsfähig.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die
Finanzierungskosten vor oder nach dem
Einzug des Mieters angefallen sind.
Schuldzinsenabzug
Bei vermieteten Objekten haben
Schuldzinsen den Charakter von
Werbungskosten und können daher von
der Steuer abgesetzt werden.
Sondereigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz
unterscheidet zwei Arten des
Sondereigentums: Zum einen das
Sondereigentum an einer bestimmten
Wohnung (Wohnungseigentum), zum anderen
das Sondereigentum an nicht zu
Wohnzwecken dienenden Räumen
(Teileigentum).
Sondernutzungsrecht
Bei Mehrfamilienhäusern werden oftmals
Sondernutzungsrechte für Teile des
gemeinschaftlichen Eigentums vergeben.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
Kfz-Stellplätze für bestimmte
Wohnungseigentümer freigehalten
werden. Auch werden für Gartenanteile
und Kellerräume Sondernutzungsrechte
vergeben.
Sondertilgung
Neben dem monatlich regelmäßigen
Tilgungsanteil können Darlehensnehmer
auch außerplanmäßig ihre Schulden
reduzieren. Diese Sondertilgungen können
die Gesamtlaufzeit verkürzen oder die
regelmäßigen Darlehensraten
reduzieren.
Sparphase
Während der Sparphase eines
Bausparvertrags kann der Bausparer
monatlich gleich bleibende Beträge in
seinen Vertrag einzahlen oder in
unregelmäßigen Abständen größere
Einzahlungen vornehmen. Auch kann er
das gesamte Mindestguthaben mit einer
Einmalzahlung einbringen.
Staatliche
Förderung
Der größte Block der staatlichen Förderung
- die Eigenheimzulage - wurde zum 1.
Januar 2006 abgeschafft. Jedoch können
Häuslebauer über KfW-Darlehen an
preiswerte Darlehen gelangen. Vermieter
profitieren unterdessen von
steuerlichen Vergünstigungen, wie z.B.
Abschreibungen. Zudem bieten die Länder
für den Wohnungsbau zinsgünstige
Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den
örtlichen Ämtern für Wohnungswesen
oder beim Bürgermeisteramt.