Teilauszahlungszuschlag
Ausgleich für den zusätzlichen
Aufwand eines Kreditinstituts, wenn das
Darlehen auf Wunsch des Kunden in
mehreren Teilen (z.B. nach
Baufortschritt) ausgezahlt wird. Dieser
Zuschlag variiert je nach Bank: Während
manche Institute nichts berechnen, können
bei anderen zwischen 50,- und 100,-
Euro fällig werden. 
Teilbausparsumme
Teilbausparsummen ergeben sich, wenn
die Bausparkasse die Möglichkeit
anbietet, die ursprüngliche
Bausparsumme in mehrere Teilverträge
zu zerlegen und getrennt weiterzuführen.
So kann die Zuteilung einer Teilsumme
beschleunigt werden.. 
Teileigentum
Als Teileigentum wird das
Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken
dienenden Räumen eines Gebäudes
bezeichnet (z.B. Kellerräume oder
Garten). Es steht immer in Verbindung
mit einem Miteigentumsanteil an dem
gemeinschaftlichen Eigentum. 
Teilungserklärung
Erklärung eines Grundstückseigentümers
gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein
Haus in verschiedene von einander
getrennte Wohnungen geteilt wird. Die
Teilung wird mit der Anlegung von
eigenen Wohnungsgrundbüchern wirksam.
Dadurch ist es möglich, diese
Miteigentumsanteile selbständig zu
belasten. Die Teilungserklärung gibt
unter anderem Auskunft darüber, welche
konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil-
oder Gemeinschaftseigentum sind.
Tilgung
Regelmäßige Zahlung zur Rückführung
eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung
entscheidet über die Höhe der
Darlehensrate und über die
Gesamtlaufzeit des Darlehens.
Tilgungsaussetzung
Darlehensnehmer können anstelle der üblichen
monatlichen Tilgungsleistungen auch
eine Tilgungsaussetzung vereinbaren.
Hierbei zahlen sie lediglich die
anfallenden Zinsen (Festdarlehen). Als
Tilgungsersatz einigen sich beide
Vertragspartner auf ein so genanntes
Tilgungssurrogat. Dieses wird separat
bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung
des Darlehens verwendet. Beispiele für
solche Surrogate sind: Abtretung von
Ansprüchen aus
Kapitallebensversicherungen,
Rentenversicherungen, Bausparverträgen
oder Investmentfonds.
Tilgungsfreie
Jahre
Vereinbarung zwischen dem
Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer,
dass die Tilgung der Darlehensschuld
erst eine gewisse Zeit nach Auszahlung
des Darlehens beginnt.
Tilgungshypothek
Darlehen, das durch gleich bleibende
Raten zurückgezahlt wird. Während
sich der Zinsanteil durch die Zahlung
verringert, erhöht sich automatisch
der Tilgungsanteil (siehe auch Annuitätendarlehen).
Tilgungsplan
Zeitliche Darstellung eines
Darlehensverlaufs von dessen Auszahlung
bis zur planmäßigen Rückführung.
Der Tilgungsplan gibt Auskunft über
die Höhe der monatlichen Rate, den
darin enthaltenen Zins- und
Tilgungsanteil und die Restschuld. Die
Darstellung ist auf monatlicher und jährlicher
Basis möglich. Der Tilgungsplan kann
nur für die Zeit der Zinsbindung
exakte Zahlen liefern. Mit Vereinbarung
einer neuen Zinsfestschreibung ist ein
aktualisierter Tilgungsplan notwendig.
Tilgungssurrogat
Wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart
wird, muss das Darlehen meist endfällig
an den Darlehensgeber zurückgezahlt
werden. Daher muss der Darlehensnehmer
einen Tilgungsersatz - auch
Tilgungssurrogat genannt - besparen.
Hierbei bieten sich unter anderem
Kapitallebensversicherungen,
Rentenversicherungen, Bausparverträge
oder Investmentfonds an.
Tilgungsverrechnung
Die Tilgungsleistungen reduzieren die
Restschuld in regelmäßigen Abständen.
Die Tilgungsverrechnung gibt den
Zeitpunkt hierfür an. Wen
beispielsweise eine "sofortige
Tilgungsverrechnung" vereinbart
wurde, wird die Zahlung entsprechend
dem Eingang sofort mit der Restschuld
verrechnet.
Treuhandzahlung
Eine Treuhandzahlung führt dazu, dass
ein Darlehen bereits ausgezahlt werden
kann, bevor alle Auflagen (z.B.
Eintragung der Grundschuld) erfüllt
sind. Die Zahlung erfolgt an
vertrauenswürdige Dritte (so genannte
Treuhänder) mit der Maßgabe, das Geld
an den endgültigen Empfänger
weiterzuleiten, wenn alle Auflagen erfüllt
sind.