Wegerecht
Recht zum Überqueren eines anderen
Grundstücks. Eine eventuelle
Wertminderung des Objekts durch dieses
Recht ist individuell zu prüfen. 
Wertermittlung
Mit der Wertermittlung werden der tatsächliche
Verkehrs- und der Beleihungswert einer
Immobilie festgestellt. Bei
Eigentumswohnungen sowie Ein- und
Zweifamilienhäusern erfolgt die
Bewertung in der Regel über das
Sachwertverfahren. Der Sachwert einer
Immobilie setzt sich zusammen aus dem
Bodenwert (Grundstücksgröße x
Bodenrichtwert) und dem Bauwert
(Kubikmeter umbauter Raum x Baukosten
bzw. Wohnfläche x durchschnittlicher
Preis je Quadratmeter Wohnfläche).
Der Wert eines Mehrfamilienhauses wird
über den Ertragswert bestimmt. Dieser
errechnet sich aus der
Jahresnettokaltmiete. 
Wertschutzbrief
Wenn Sie Ihre Immobilie aus persönlichen
oder beruflichen Gründen überstürzt
verkaufen müssen, steigt das Risiko,
dass Sie sie zu einem günstigeren
Preis hergeben müssen als Sie
seinerzeit gezahlt hatten. In einem
solchen Fall kann ein Wertschutzbrief
den entstandenen Schaden mindern. Auch
springt der Wertschutzbrief im Falle
einer Erwerbsunfähigkeit- oder
Pflegebedürftigkeit ein. 
Wohnfläche
Die Berechnung der Wohnfläche ist bei
jedem Bauantrag und bei jeder
Finanzierungsanfrage ein wichtiger
Bestandteil.
Zur Wohnfläche gehören:
- 100% der Grundflächen von Räumen
mit einer Höhe von mindestens 2 m
- 50% der Grundflächen von Räumen
mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m
sowie nach allen Seiten geschlossene
Räume (wie z.B. Wintergärten)
- max. 50% der Grundfläche von
Balkonen, Loggien und Dachgärten,
wenn sie ausschließlich zum
Wohnraum gehören
Nicht anrechenbare Flächen:
Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen,
Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb
der Wohnung liegende Abstellräume,
Schuppen und Garagen.

Wohnraum
Modernisieren
Das Programm "Wohnraum
Modernisieren" wurde von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
aufgelegt. Hiermit sollen Sanierungen
oder Modernisierungen von Eigenheimen
durch günstige Darlehenskonditionen
gefördert werden. Wenn durch die Maßnahmen
der Energieverbrauch gesenkt wird,
erhalten Darlehensnehmer zudem einen
besseren Zinssatz. Dieses Programm können
Sie über uns beantragen. 
Wohnrecht
Recht zugunsten eines Dritten zur
uneingeschränkten Nutzung einer
Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers.
Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil
des Gebäudes beschränkt sein. Der
Berechtigte ist befugt weitere Personen
in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des
Unterhalts der Immobilie wie Steuern,
öffentliche Lasten, Reparaturen usw.
trägt der Eigentümer. 
Wohnungsbauförderung
Vermieter profitieren von steuerlichen
Vergünstigungen (Abschreibungen und
Absetzungen von Ausgaben). Zudem gibt
es für den Wohnungsbau von den Ländern
meist zinsgünstige Darlehen
(Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse
(Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften.
Auch die KfW-Darlehen werden staatlich
bezuschusst und damit etwas verbilligt.
Allerdings sind die meisten Förderungen
an bestimmte Einkommensgrenzen,
Familiengrößen und Bauvorgaben
gebunden. Nähere Auskünfte erhalten
Sie bei den örtlichen Ämtern für
Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt. 
Wohnungsbauprämie
Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der
Staat Einzahlungen auf einen
Bausparvertrag. Diese können sich
unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16
Jahren sichern, die bestimmte
Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren
wird die Prämie bei der Zuteilung des
Bausparvertrags ausgezahlt. 
Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentum umfasst sowohl das
Sondereigentum an einer
Eigentumswohnung als auch den
Miteigentumsanteil an dem
gemeinschaftlichen Eigentum (z.B.
Wohnhausgrundstück). 
Wohnungseigentumsgesetz
Rechtliche Grundlage für das
Wohnungseigentum. Im
Wohneigentumsgesetz ist das
Wohnungseigentum definiert sowie die
Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
geregelt. 
Wohnwirtschaftliche
Zwecke
Die Vergabe von Bauspardarlehen darf
nur erfolgen, wenn die Gelder für
einen wohnwirtschaftlichen Zweck
eingesetzt werden. Als
wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der
Bau, Kauf oder die Modernisierung von
Immobilien. Zudem kann der Bausparer
mit dem Bauspardarlehen Bauland oder
Erbbaurechte erwerben oder sich Rechte
zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum
(z.B. in einem Seniorenstift) sichern.
Auch ist mit diesen Mitteln die
Umschuldung einer bereits bestehenden
Baufinanzierung möglich. 