Zins
Der Zins ist das für die Ausreichung
eines Darlehens
vom Darlehensnehmer an den
Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt.
Dieses wird als
Prozentsatz vom nominalen Darlehensbetrag angegeben, dem so genannten
Nominalzinssatz. 
Zinsabschlag
Seit
dem 1. Januar 1993 werden lt. dem
Zinsabschlaggesetz grundsätzlich alle
Zinseinkünfte mit einem Abschlag von
30% versehen. Dieser Betrag wird von
den Kreditinstituten vom Zinsertrag
direkt abgezogen
und an das zuständige Finanzamt
weitergeleitet. Dieser Abzug kann bis
zur Höhe des Sparerfreibetrages verhindert werden, wenn der Zinsbegünstigte
dem Kreditinstitut einen gültigen Freistellungsauftrag erteilt. Zinsen
auf Bausparguthaben sind vom
Zinsabschlag befreit, wenn dem
Bausparer im Kalenderjahr der
Gutschrift der Zinserträge für
Bausparbeiträge eine
Arbeitnehmersparzulage oder eine
Wohnungsbauprämie gewährt wird. 
Zinsänderungsrisiko
Bei einem Gleitzinsdarlehen ist mit
einem Zinsänderungsrisiko zu rechnen,
da sich der Zinssatz während der
Darlehenslaufzeit an die Marktzinsen
anpassen und somit auch steigen kann.
Dieses Zinsänderungsrisiko wird
allerdings meist mit zunächst günstigeren
Einstiegskonditionen belohnt. 
Zinsbindungsfrist
| Zinsfestschreibung
(= Zinsfestschreibung) Zeitspanne, für
die im Darlehensvertrag der Nominalzins
fest zwischen Kreditinstitut und Kunde
vereinbart ist. Nach Ablauf der
Zinsfestschreibung kann das
Kreditinstitut gewechselt oder der Zins
bzw. Zinssatz neu verhandelt werden. 
Zusatzsicherheit
Sicherheiten, die bei Überschreiten
der Beleihungsgrenzen oder nicht
ausreichenden Bonitäten verlangt
werden. Darunter fallen beispielsweise
Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken
oder Arbeitgebern, Mitverpflichtungen
von Verwandten sowie die Verpfändung
von Bankguthaben und Wertpapieren. 
Zuteilung
Sobald ein Bausparvertrag zu einem
bestimmten Stichtag das
Mindestsparguthaben, die
Mindestsparzeit und die Bewertungszahl
erreicht hat, kann er zugeteilt - also
ausgezahlt - werden. Hierfür muss der
Bausparer aktiv werden: Der Vertrag
wird nämlich nur zugeteilt, wenn dies
beantragt wird. 
Zwangsvollstreckung
Gesetzlich geregeltes Verfahren zur
Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche
gegenüber einem Schuldner. 
Zweckerklärung
| Zweckbestimmungserklärung
Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer
und Darlehensgeber, durch die eine
Verbindung zwischen der
Darlehensforderung und der als
Sicherheit eingetragenen Grundschuld
hergestellt wird. 
Zwischenfinanzierung
Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung
eines kurzfristigen Kreditbedarfs (z.B.
während der Bauphase). Die
Zwischenfinanzierung wird später durch
Eigenkapital (z.B. aus Verkauf einer
anderen Immobilie) oder die Auszahlung
der langfristigen Finanzierungsmittel
abgelöst. 